§ 20 Art der Entgelte
Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der Stückentgeltberechnung im Einzelfall zugrunde gelegt werden können.
interne Verweise§ 33 HAG Durchführungsvorschriften (vom 08.11.2006) ... fremde Hilfskräfte der Heimarbeit und das Verfahren vor ihnen (§§ 4, 5, 11, 18 bis 22); c) Form, Inhalt und Einsendung der Listen und der Anzeige bei erstmaliger ...
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