§ 3 - Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)

neugefasst durch B. v. 12.10.1990 BGBl. I S. 2178; zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Geltung ab 29.08.1990; FNA: 2330-2-2 Wohnungsbauwesen
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§ 3 Gliederung der Berechnung



Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,

2.
die Berechnung der Gesamtkosten,

3.
den Finanzierungsplan,

4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.



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