Zitierungen von § 21 LPartG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 LPartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 LPartG Versorgungsausgleich (vom 01.09.2009)
... dem 1. Januar 2005 begründet worden ist und die Lebenspartner eine Erklärung nach § 21 Abs. 4 nicht abgegeben ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
... nahmen keinen Anlass geben 5 Jahre   Bei Erklärungen nach § 21 LPartG ist Nr. 1114.42 Buchstabe e zu beachten.  ... 1114.43 bezeichne- ten Titel   e) Erklärungen nach § 21 LPartG in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fas- sung (auch soweit sie zu Maßnahmen ...

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 1 LPartRÜG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... Lebenspartner vor." 8. Nach § 19 werden folgende §§ 20 und 21 angefügt: „§ 20 Versorgungsausgleich (1) Nach Aufhebung ... dem 1. Januar 2005 begründet worden ist und die Lebenspartner eine Erklärung nach § 21 Abs. 4 nicht abgegeben haben. Abschnitt 5 Übergangsvorschriften  ... 4 nicht abgegeben haben. Abschnitt 5 Übergangsvorschriften § 21 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 7 LPartRÜG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. (2) § 21 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch Artikel ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 3 EheRAnpG Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
... dem die Lebenspartnerschaft begründet worden ist, als Beginn der Ehezeit." 3. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf ... als Beginn der Ehezeit." 3. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften Regelungen zu Ehegatten ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008)
... „durch Erklärung gegenüber dem Standesamt" ersetzt. 4. Nach § 21 wird folgender § 22 angefügt: „§ 22 Abgabe von Vorgängen ...


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