Abschnitt A
Landwirt/Landwirtin,
Forstwirt/Forstwirtin,
Gärtner/Gärtnerin,
Winzer/Winzerin,
Pflanzenschutzlaborant/Pflanzenschutzlaborantin,
Landwirtschaftlicher Laborant/Landwirtschaftliche Laborantin,
Landwirtschaftlich-technischer Assistent/Landwirtschaftlich-technische Assistentin,
Fachkraft Agrarservice nach der Verordnung über Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Fachkraft Agrarservice vom
17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1444) und nach der
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom
23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157),
Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin nach der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin vom
15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1638).
Abschnitt B
Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Landtechnik,
Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin nach der
Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin vom
18. Februar 1997 (BGBl. I S. 275).
Abschnitt C
Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau.
Abschnitt D
Drogist/Drogistin nach der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin vom
30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1197),
Florist/Floristin nach der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin vom
28. Februar 1997 (BGBl. I S. 396),
Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte nach der
Verordnung über die Berufsausbildung zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom
3. März 1993 (BGBl. I S. 292).
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 1 PflSchSachkV Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (vom 13.07.2010) ... 1 ist ein Zeugnis über 1. eine bestandene Abschlussprüfung in den in Anlage 1 Abschnitt A aufgeführten Berufen, 2. eine bestandene Fortbildungs- oder ... 2. eine bestandene Fortbildungs- oder Umschulungsprüfung in den in Anlage 1 Abschnitt B aufgeführten Berufen, 3. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ... 3. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium in den in Anlage 1 Abschnitt C aufgeführten Bereichen. (3) Die zuständige Behörde stellt ...
V. v. 02.07.2010 BGBl. I S. 872