§ 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §
125 ergriffen hat, darf es
- 1.
- bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
- 2.
- bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Frühere Fassungen von § 126 GWB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 142 GWB Sonstige anwendbare Vorschriften (vom 18.04.2016) ... die §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129, 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 ...
§ 154 GWB Sonstige anwendbare Vorschriften (vom 07.11.2023) ... 1. § 118 hinsichtlich vorbehaltener Konzessionen, 2. die §§ 123 bis 126 mit der Maßgabe, dass a) Konzessionsgeber nach § 101 Absatz 1 Nummer 3 ein ...
Zitat in folgenden NormenKonzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Artikel 3 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 683; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG)
G. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Artikel 1 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... Fakultative Ausschlussgründe § 125 Selbstreinigung § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127 Zuschlag ... so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse Wenn ein Unternehmen, bei dem ein ... die §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129, 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 ... 1. § 118 hinsichtlich vorbehaltener Konzessionen, 2. die §§ 123 bis 126 mit der Maßgabe, dass a) Konzessionsgeber nach § 101 Absatz 1 Nummer 3 ein ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/126_GWB.htm