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Artikel 2 - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2023 GWB § 47g

In § 47g Absatz 11 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist, werden in dem einleitenden Satzteil die Wörter „§ 2 Nummer 11 der Gasnetzzugangsverordnung" durch die Wörter „§ 3 Nummer 26a des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRAnpG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EnWRAnpG 2024 *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2 , 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und ...