§ 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.
Frühere Fassungen von § 129 GWB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 142 GWB Sonstige anwendbare Vorschriften (vom 18.04.2016) ... §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129 , 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 bis 135 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 790, 1795
Artikel 1 VergabeRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (vom 24.04.2009) ... 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht". e) Die Angabe zu § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Korrekturmechanismus der ... e) Die Angabe zu § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission". f) Nach der Angabe zu § 129 werden ... 129 Korrekturmechanismus der Kommission". f) Nach der Angabe zu § 129 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 129a Unterrichtungspflichten ... Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren findet nicht statt." 25. § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission ... nicht statt." 25. § 129 wird wie folgt gefasst: „§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission (1) Erhält die Bundesregierung im Laufe eines ... den Ausgang des Nachprüfungsverfahrens zu informieren." 26. Nach § 129 werden folgende Vorschriften eingefügt: „§ 129a ...
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 1 VergRModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... § 127 Zuschlag § 128 Auftragsausführung § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen § 130 Vergabe ... Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen. § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen ... §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129 , 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 bis 135 ... § 128 und zu den zwingend zu berücksichtigenden Ausführungsbedingungen nach § 129 sind entsprechend anzuwenden. § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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