Werden Arbeitnehmer entgegen
§ 1 Absatz 1 Satz 3 von einer anderen Person überlassen und verstößt diese Person hierbei gegen
§ 1 Absatz 1 Satz 1, 5 und 6 oder Absatz 1b, gelten für das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers
§ 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b und
§ 10 entsprechend.
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G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 258