Gibt der Gläubiger das Registerpfandrecht auf oder räumt er einem anderen Registerpfandrecht den Vorrang ein, so wird der Schuldner frei, soweit er ohne diese Verfügung nach §
59 aus dem Registerpfandrecht hätte Ersatz verlangen können.
§ 70 LuftFzgG ... aus der Erweiterung ergibt, gelten die Vorschriften der §§ 6, 10 bis 23, 26 bis 30, 32 bis 67 sinngemäß. (2) Wird das Registerpfandrecht an dem Luftfahrzeug ...