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Zitierungen von § 50j EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50j EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 32 KStG Sondervorschriften für den Steuerabzug (vom 28.03.2024)
... Erstattung der Kapitalertragsteuer bei entsprechender Anwendung des § 50d Absatz 3 oder § 50j des Einkommensteuergesetzes nicht ausgeschlossen wäre und 3. die Kapitalertragsteuer beim Gläubiger nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... folgt gefasst: „(4) § 50d Absatz 3 gilt entsprechend." 19. § 50j wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Nach der Angabe zu § 50i wird folgende Angabe eingefügt: „§ 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen". 2. ... Abgabenordnung bleiben unberührt." 12. Nach § 50i wird folgender § 50j eingefügt: „§ 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in ... 12. Nach § 50i wird folgender § 50j eingefügt: „§ 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen (1) Ein ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 18 WaChaG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... Erstattung der Kapitalertragsteuer bei entsprechender Anwendung des § 50d Absatz 3 oder § 50j des Einkommensteuergesetzes nicht ausgeschlossen wäre und 3. die Kapitalertragsteuer beim Gläubiger ...