interne Verweise§ 13 FahrlG Erteilung der Fahrschulerlaubnis, Erlaubnisurkunde (vom 01.04.2008) ... oder Zustellung der Erlaubnisurkunde erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 11a gilt § 5 Abs. 4 und 5 entsprechend. (2) Die Urkunde muss den Namen und die ... die Fahrschulerlaubnis gilt und welche Auflagen bestehen, sowie in den Fällen des § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 den Zusatz, dass die Fahrschulerlaubnis nur zur ...
§ 21 FahrlG Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis (vom 01.04.2008) ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2; 2. der Inhaber einer ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat der ... niedergelassen ist; 3. in den Fällen des § 11 Abs. 2, der §§ 11a , 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 Abs. 3 der verantwortliche ...
§ 32 FahrlG Zuständigkeiten (vom 01.04.2008) ... die Erlaubnisbehörde des Sitzes der Fahrschule oder unter den Voraussetzungen des § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 die des Ortes, an dem erstmals Fahrschüler ...
§ 39 FahrlG Inhalt der Registrierung (vom 01.05.2014) ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 mit einem ... mit § 2a Abs. 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 mit einem Zusatz nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 in den örtlichen Fahrlehrerregistern ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum FahrlehrergesetzV. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 11.04.2008 BGBl. I S. 727
Artikel 1 1. FahrlGDVÄndV ... worden sind. (8) Für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis nach § 11a des Fahrlehrergesetzes gelten die Absätze 2 bis 7 entsprechend. Im Hinblick auf das ...
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 418
Artikel 1 4. FahrlGÄndG ... Satz angefügt: Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und ... Gebrauch gemacht werden." 9. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: § 11a Voraussetzungen für die Erteilung der ... 9. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: § 11a Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines ... oder der Schweiz (1) In dem Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis nach § 11a , die zur Niederlassung im Inland berechtigt, hat der Bewerber den Namen und die Anschrift der ... dies erforderlich ist um festzustellen, ob seine Ausbildung oder Prüfung im Sinne von § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 2 Satz 1 wesentlich von den Anforderungen des ... durch die von ihm im Rahmen seiner Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse im Sinne von § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 2 Satz 1 ausgeglichen werden kann. Ferner kann ... zu erlangen. (3) Ist der Bewerber um eine Fahrschulerlaubnis nach § 11a , die zur Niederlassung im Inland berechtigt, noch nicht Inhaber einer inländischen ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 hat der Bewerber den Namen und die Anschrift der ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 hat der zuständigen Behörde ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 beigefügt waren, bescheinigten Situation ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 ist eine Meldung nach Satz 1 ... wird folgender Satz angefügt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 11a gilt § 5 Abs. 4 und 5 entsprechend." b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... die Fahrschulerlaubnis gilt und welche Auflagen bestehen, sowie in den Fällen des § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 den Zusatz, dass die Fahrschulerlaubnis nur zur ... der Angabe § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2 Satz 2" die Angabe oder § 11a " eingefügt. 14. In § 17 Nr. 6 wird nach der Angabe § 12 Abs. ... Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und § 11a " ersetzt. 16. § 21 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2; 2. der Inhaber einer ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat der ... niedergelassen ist; 3 in den Fällen des § 11 Abs. 2, der §§ 11a , 15 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 4 und § 49 Abs. 3 der verantwortliche ... Sitzes der Fahrschule" die Wörter oder unter den Voraussetzungen des § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 die des Ortes, an dem erstmals Fahrschüler ... zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 mit einem ... mit § 2a Abs. 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 mit einem Zusatz nach § 11a Satz 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 1 Satz 2 in den örtlichen Fahrlehrerregistern ...
Zitate in aufgehobenen TitelnDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
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