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Artikel 3 - Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)

V. v. 13.11.1990 BGBl. I S. 2490; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 466
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 9241-23-17 Güterbeförderung
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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden übernächsten Monats in Kraft.

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