§ 18 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
Artikel 4 6. SGBIIIuaÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes ... für Arbeit zugeführt." 2. Nach § 17 wird folgender § 18 angefügt: § 18 Entnahme von Mitteln durch die Bundesagentur für ... 2. Nach § 17 wird folgender § 18 angefügt: § 18 Entnahme von Mitteln durch die Bundesagentur für Arbeit Die von der Bundesagentur ...
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