Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ... für die betroffene Person und für die mitbetroffene Person" ersetzt. 33. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Übermittlung von Informationen über ... Person" ersetzt. 33. § 29 wird wie folgt gefasst: „ § 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche ...
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4567/v63304.htm