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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im SÜG

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)

G. v. 20.04.1994 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215; Geltung ab 29.04.1994
FNA: 12-10; 1 Staats- und Verfassungsrecht 12 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
Änderungen / Synopse | 24 Gesetze verweisen aus 30 Artikeln auf Sicherheitsüberprüfungsgesetz


Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Betroffener Personenkreis

§ 3 Zuständigkeit

§ 4 Verschlußsachen

§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse

§ 6 Rechte des Betroffenen

Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen

§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung

§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung

§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung

§ 10 Erweitere Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

§ 11 Datenerhebung

§ 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten

Dritter Abschnitt Verfahren

§ 13 Sicherheitserklärung

§ 14 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung

§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit

§ 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung

§ 17 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung

Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung

§ 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte

§ 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen

§ 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien

§ 21 Übermittlung und Zweckbindung

§ 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten

§ 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten

Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen

§ 24 Anwendungsbereich

§ 25 Zuständigkeit

§ 26 Sicherheitserklärung

§ 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse

§ 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung

§ 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse

§ 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle

§ 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien

Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften

§ 32 Reisebeschränkungen

§ 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen

§ 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes

§ 37 Strafvorschriften

§ 38

§ 39 Inkrafttreten