Anlage 7 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung


Anlage 7 wird in 4 Vorschriften zitiert

Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (BGBl. I 2002 S. 2426)



---
Anm.
d. Red.:

Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... ".
Artikel 3 Nr. 10d G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776):
In Anlage 7 Satz 2 werden nach dem Wort „erhalten" die Wörter „und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden" eingefügt.

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Zitierungen von Anlage 7 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 ÄApprO Mündlich-praktische Prüfung (vom 01.10.2023)
... allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnende Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 oder 8 zu dieser Verordnung anzufertigen, aus der der Gegenstand der Prüfung, das ...
§ 41 ÄApprO Modellstudiengang (vom 01.01.2014)
... verfahren wird, 9. festgelegt ist, wie die Anforderungen, die in den Anlagen 1, 7 , 9, 10 und 11 zu dieser Verordnung beschrieben sind, im Modellstudiengang erfüllt werden. ...
Anlage 7 ÄApprO (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... d. Red.: Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776): In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der ... ... ". Artikel 3 Nr. 10d G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776): In Anlage 7 Satz 2 werden nach dem Wort „erhalten" die Wörter „und damit die ...
Anlage 8 ÄApprO (zu § 15 Abs. 8) Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vom 01.01.2014)
... d. Red.: Artikel 3 Nr. 10c G. v. 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776): In Anlage 7 und 8 werden jeweils nach Satz 1 folgende Wörter eingefügt: „Beginn und Ende der ...


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