Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Vierter Abschnitt - Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)

V. v. 10.09.1996 BGBl. I S. 1411, 1997 I S. 2861; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
Geltung ab 07.10.1996; FNA: 2129-27-2-4 Umweltschutz
| |
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 10 (aufgehoben)
§ 11 (aufgehoben)
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Inkrafttreten
Schlußformel
Anhang zur Beförderungserlaubnisverordnung
Anlage 1 zur Beförderungserlaubnisverordnung
Anlage 2 zur Beförderungserlaubnisverordnung

Vierter Abschnitt Schlußvorschriften

§ 10 (aufgehoben)


§ 10 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 11 (aufgehoben)




Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 12 Ordnungswidrigkeiten


§ 12 hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 2 Nummer 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 einen Dritten beauftragt.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 13 Inkrafttreten



§ 1 Abs. 1 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft, die Verordnung tritt im übrigen am 7. Oktober 1996 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Anhang zur Beförderungserlaubnisverordnung


Anhang hat 1 frühere Fassung

Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Sammlungs- oder Beförderungsbetriebes verantwortlichen Personen


Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:

1.
sach- und fachgerechte Sammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern;

2.
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung;

3.
Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen;

4.
Vorschriften des Abfallrechts und des für die Sammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts;

5.
Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht;

6.
Vorschriften der betrieblichen Haftung.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Anlage 1 zur Beförderungserlaubnisverordnung


Anlage 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Diese Anlage enthält den Vordruck eines Antrags auf Erteilung einer Beförderungserlaubnis (§ 7 Abs. 1).

(siehe BGBl. I 1996 S. 1416 - 1418)


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Anlage 2 zur Beförderungserlaubnisverordnung


Anlage 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Diese Anlage enthält den Vordruck zur Erteilung einer Beförderungserlaubnis (§ 8 Abs. 3).

(siehe BGBl. I 1996 S. 1419 - 1420)


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed