Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr (LuftServKfAusbV k.a.Abk.)

V. v. 23.03.1998 BGBl. I S. 611; aufgehoben durch § 20 V. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 660
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 806-21-1-256 Berufliche Bildung
|

§ 3 Ausbildungsberufsbild


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
der Ausbildungsbetrieb:

1.1


Aufgaben, Struktur und Rechtsform,

1.2


Berufsbildung,

1.3


Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

1.4


Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.5


Umweltschutz;

2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:

2.1


Arbeitsorganisation,

2.2


Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,

2.3


Datenschutz und Datensicherheit;

3.
Marketing und Qualitätsmanagement;

4.
Kommunikation und Kooperation:

4.1


Gestalten von Kundenbeziehungen,

4.2


Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,

4.3


Selbststeuerung,

4.4


Teamarbeit;

5.
Dienstleistungen:

5.1


Vertrieb und Verkauf,

5.2


Sicherheitseinrichtungen und -verfahren,

5.3


Passagierservice,

5.4


Gepäckservice,

5.5


Flugzeugabfertigung;

6.
Steuerung und Kontrolle:

6.1


Planen und Steuern des Mitteleinsatzes,

6.2


Controlling im Servicebereich,

6.3


Zahlungsverkehr und Buchführung.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LuftServKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftServKfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LuftServKfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen mach den in den Anlagen I und II enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed