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Zitierungen von § 21 BetrAVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BetrAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrAVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 BetrRSG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... gilt entsprechend. Unterabschnitt 2 Tarifvertrag und reine Beitragszusage § 21 Tarifvertragsparteien (1) Vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine betriebliche ...
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 16.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 14
Artikel 1 2. BRSG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... des Arbeitgebers aus § 1a Absatz 1a gilt insoweit als erfüllt." 9. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 21 Tarifvertragsparteien; Sozialpartnermodell". b) Absatz 1 wird durch den folgenden ...
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