interne Verweise§ 89a SeemG Abweichende Regelungen ... in einer Betriebs- oder Bordvereinbarung können abweichende Regelungen von § 84a Abs. 1 und den §§ 85 bis 87 vereinbart werden. Die Abweichungen müssen in ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSee-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
§ 1 See-ArbZNV Übersicht über die Arbeitsorganisation ... 2. a) die Höchstarbeitszeiten und die Mindestruhezeiten nach § 84a des Seemannsgesetzes, b) die auf Grund des Seemannsgesetzes ... b) die auf Grund des Seemannsgesetzes zulässigen von § 84a abweichenden Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, sofern solche vereinbart sind, sowie ...
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