interne Verweise§ 97 SeemG Mehrarbeit der Jugendlichen ... nach § 88 mit Mehrarbeit beschäftigt, so finden die Vorschriften der §§ 98 und 99 über Ruhepausen und Nachtruhe keine Anwendung. (5) Wird in den Fällen des ...
§ 100a SeemG Abweichende Regelungen ... und die Lage der Pausen anders zu bestimmen, 3. abweichend von § 99 Jugendliche einmal in der Woche in der Zeit von 20 bis 24 Uhr zu beschäftigen, wenn im ...
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