Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 12 - Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG k.a.Abk.)

G. v. 27.07.1969 BGBl. I S. 946; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3686
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 800-19-2 Arbeitsvertragsrecht
|

§ 12 Abtretung



Ist auf den Arbeitgeber ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 4 übergegangen, so ist die Krankenkasse zur Erstattung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber den auf ihn übergegangenen Anspruch bis zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrags an die Krankenkasse abtritt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed