Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2004 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (ZZV k.a.Abk.)

V. v. 09.09.1993 BGBl. I S. 1557; aufgehoben durch Artikel 25 i.V.m. Artikel 37 Abs. 6 G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190 und i.V.m. V. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 860-5-10 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) der durch Artikel 1 Nr. 18 des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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