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§ 18d - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 18d Forschung



(1) 1Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn

1.
er

a)
eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen hat, die für die Durchführung des besonderen Zulassungsverfahrens für Forscher im Bundesgebiet anerkannt ist, oder

b)
eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen hat, die Forschung betreibt, und

2.
die Forschungseinrichtung sich schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen für

a)
den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und

b)
eine Abschiebung des Ausländers.

2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe a ist die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung zu erteilen.

(2) 1Von dem Erfordernis des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 soll abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. 2Es kann davon abgesehen werden, wenn an dem Forschungsvorhaben ein besonderes öffentliches Interesse besteht. 3Auf die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 abgegebenen Erklärungen sind § 66 Absatz 5, § 67 Absatz 3 sowie § 68 Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 4 entsprechend anzuwenden.

(3) Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auch gegenüber der für ihre Anerkennung zuständigen Stelle allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf Grund einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

(4) 1Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt. 2Nimmt der Ausländer an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teil, so wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre erteilt. 3Wenn das Forschungsvorhaben in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt wird, wird die Aufenthaltserlaubnis abweichend von den Sätzen 1 und 2 auf die Dauer des Forschungsvorhabens befristet; die Frist beträgt in den Fällen des Satzes 2 mindestens ein Jahr.

(5) 1Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. 2Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.

(6) 1Einem Ausländer, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union international Schutzberechtigter ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind und er sich mindestens zwei Jahre nach Erteilung der Schutzberechtigung in diesem Mitgliedstaat aufgehalten hat. 2Absatz 5 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 18d AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2020Artikel 26a Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuellvor 01.08.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18d AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18d AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18c AufenthG Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (vom 01.03.2024)
...  1. sie seit drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g ist, 2. sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen ... 2. sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g von ihr besetzt werden darf, 3. sie mindestens 36 Monate ...
§ 18f AufenthG Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (vom 01.03.2020)
... zur Ausübung der Forschungstätigkeit und einer Tätigkeit in der Lehre gilt § 18d Absatz 5 entsprechend. (4) Der Ausländer und die aufnehmende Forschungseinrichtung sind ...
§ 19f AufenthG Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e (vom 18.11.2023)
... Ein Aufenthaltstitel nach § 16b Absatz 1 und 5, den §§ 16e, 17 Absatz 2, §§ 18d , 18g und 19e wird nicht erteilt an Ausländer, 1. die sich im Rahmen einer Regelung ... (3) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 17 Absatz 2, den §§ 18d und 19e wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an ... (4) Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 16f, 17, 18d , 18f und 19e kann abgelehnt werden, wenn 1. die aufnehmende Einrichtung ...
§ 20 AufenthG Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (vom 01.03.2024)
... einem Ausländer nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu neun Monate erteilt, 3. kann ... erteilt, sofern der Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d , 18g, 19c und 21 von Ausländern besetzt werden darf. (4) Die Erteilung ...
§ 21 AufenthG Selbständige Tätigkeit (vom 01.03.2024)
... oder der als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18b, 18d , 19c Absatz 1 oder eine Blaue Karte EU besitzt, soll eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ...
§ 27 AufenthG Grundsatz des Familiennachzugs (vom 01.03.2020)
... der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfindet, eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18d , 18f oder § 38a besitzt, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte ...
§ 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024)
... Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ...
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug (vom 18.11.2023)
... eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt, c) eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18d , 18f oder § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative besitzt, d) seit ... Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ... - EU Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...
§ 32 AufenthG Kindernachzug (vom 18.11.2023)
... oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d , 18f, § 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ... - EU Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (vom 01.03.2024)
... eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
... 1. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d , 18g, 19c und 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36, ...
§ 51 AufenthG Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen (vom 01.03.2020)
... Union durchzuführen. Die Gültigkeit einer nach § 16b oder § 18d erteilten Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht nach Absatz 1 Nummer 6 und 7, wenn der ...
§ 52 AufenthG Widerruf (vom 27.02.2024)
... von Satz 1 Nummer 2 kann die Ausbildungseinrichtung beteiligt werden. (4) Eine nach § 18d oder § 18f erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn 1. die ... nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f erteilt werden könnte oder eine Aufnahmevereinbarung mit ihm abgeschlossen ...
§ 69 AufenthG Gebühren (vom 01.03.2020)
... zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen oder einem entsprechenden Vertrag nach § 18d : 220 Euro, 6. für sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen: ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 18.11.2023)
... Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 18g, 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der ...
§ 75 AufenthG Aufgaben (vom 01.03.2024)
...  10. Anerkennung von Forschungseinrichtungen zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 18d ; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird durch einen Beirat bei der ...
§ 84 AufenthG Wirkungen von Widerspruch und Klage (vom 27.02.2024)
... der Anerkennung von Forschungseinrichtungen für den Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 18d , 6. die Ausreiseuntersagung nach § 46 Absatz 2 Satz 1, 7. die Anordnung ...
§ 91d AufenthG Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 (vom 01.03.2020)
...  (5) Wird ein Aufenthaltstitel nach § 16b Absatz 1, den §§ 16e, 18d oder 19e widerrufen, zurückgenommen, nicht verlängert oder läuft er nach einer ...
§ 99 AufenthG Verordnungsermächtigung (vom 13.10.2023)
...  3a. Näheres zum Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln an Forscher nach § 18d zu bestimmen, insbesondere a) die Voraussetzungen und das Verfahren sowie die Dauer ... und die Voraussetzungen und den Inhalt des Abschlusses von Aufnahmevereinbarungen nach § 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu regeln, b) vorzusehen, dass die für die Anerkennung zuständige ... veröffentlicht und in den Veröffentlichungen auf Erklärungen nach § 18d Absatz 3 hinweist, c) Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen zu verpflichten, der ... der es bei der Anerkennung von Forschungseinrichtungen unterstützt und die Anwendung des § 18d beobachtet und bewertet, f) den Zeitpunkt des Beginns der Bearbeitung von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 31 AufenthV Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung (vom 18.11.2023)
... eines Visums zu einem Aufenthalt nach § 16b Absatz 1 oder Absatz 5, § 17 Absatz 2 oder § 18d des Aufenthaltsgesetzes , soweit das Visum nicht nach § 34 Nummer 3 bis 5 zustimmungsfrei ist, mit der Maßgabe, ...
§ 38a AufenthV Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen (vom 01.03.2024)
... auf Antrag zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen oder von entsprechenden Verträgen nach § 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes anerkannt werden, wenn sie im Inland Forschung betreibt. Forschung ist jede systematisch ... (3) Die Anerkennung kann von der Abgabe einer allgemeinen Erklärung nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes und dem Nachweis der hinreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung einer ...
§ 38b AufenthV Aufhebung der Anerkennung (vom 01.04.2020)
...  1. keine Forschung mehr betreibt, 2. erklärt, eine nach § 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes abgegebene Erklärung nicht mehr erfüllen zu wollen oder 3. eine Verpflichtung ... Erklärung nicht mehr erfüllen zu wollen oder 3. eine Verpflichtung nach § 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr erfüllen kann, weil sie nicht mehr leistungsfähig ist, insbesondere weil ...
§ 38d AufenthV Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung (vom 18.11.2023)
...  3. festzustellen, ob ein Bedarf an ausländischen Forschern durch die Anwendung des in § 18d des Aufenthaltsgesetzes und in diesem Abschnitt geregelten Verfahrens angemessen gedeckt wird, 4. im ... Abschnitt geregelten Verfahrens angemessen gedeckt wird, 4. im Zusammenhang mit dem in § 18d des Aufenthaltsgesetzes und in diesem Abschnitt geregelten Verfahren etwaige Fehlentwicklungen aufzuzeigen und dabei auch ...
§ 38e AufenthV Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vom 01.04.2020)
... und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes . Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und ...
§ 38f AufenthV Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages (vom 01.03.2024)
... und dem Ausländer begründet werden soll, wenn ihm ein Aufenthaltstitel nach § 18d oder § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird oder wenn die aufnehmende deutsche ... oder der entsprechende Vertrag unwirksam wird, wenn dem Ausländer kein Aufenthaltstitel nach § 18d oder § 18f des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird oder wenn die kurzfristige ...
§ 59 AufenthV Muster der Aufenthaltstitel (vom 01.11.2023)
... weiterverwendet werden. (4) In einer Aufenthaltserlaubnis, die nach § 18d Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird, oder in einem zu dieser Aufenthaltserlaubnis gehörenden Zusatzblatt nach den ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 5 BeschV Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (vom 01.03.2020)
... und von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, das nicht bereits in den Anwendungsbereich der §§ 18d und 18f des Aufenthaltsgesetzes fällt, 2. Gastwissenschaftlerinnen und ... Rechtsform geführten Forschungseinrichtung, die nicht bereits in den Anwendungsbereich der §§ 18d und 18f des Aufenthaltsgesetzes fallen, 3. Ingenieurinnen und Ingenieure sowie ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 9 SGB V Freiwillige Versicherung (vom 01.03.2024)
... von drei Monaten nach Aufenthaltnahme im Inland Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes , 7. innerhalb von sechs Monaten nach ständiger Aufenthaltnahme im Inland oder ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 10 StAG (vom 31.12.2022)
... eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d , 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 4b 3. WaffRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Wörter „an Forscher nach § 20" durch die Wörter „an Forscher nach § 18d " ersetzt. b) In Buchstabe a wird die Angabe „§ 20 Abs. 1 Nr. 1" ... In Buchstabe a wird die Angabe „§ 20 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „ § 18d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. c) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 20 Abs. ... c) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 20 Abs. 3" durch die Angabe „ § 18d Absatz 3" ersetzt. d) In Buchstabe e wird die Angabe „§ 20" durch ... d) In Buchstabe e wird die Angabe „§ 20" durch die Angabe „ § 18d " ersetzt. 2. In Nummer 3b werden die Wörter „keine Erlaubnis nach ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Ausbildung § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte § 18d Forschung § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher  ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d , 18e, 18f und 19e § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte  ... Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Grundsatz der ... 1. sie seit vier Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b oder 18d ist, 2. sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ ... 2. sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18a, 18b oder § 18d von ihr besetzt werden darf, 3. sie mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge oder ... Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion. § 18d Forschung (1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für ... zur Ausübung der Forschungstätigkeit und einer Tätigkeit in der Lehre gilt § 18d Absatz 5 entsprechend. (4) Der Ausländer und die aufnehmende Forschungseinrichtung sind ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18b Absatz 2, den §§ 18d , 18e, 18f und 19e (1) Ein Aufenthaltstitel nach § 16b Absatz 1 und 5, den ... nach § 16b Absatz 1 und 5, den §§ 16e, 17 Absatz 2, § 18b Absatz 2, den §§ 18d und 19e wird nicht erteilt an Ausländer, 1. die sich in einem Mitgliedstaat der ... (3) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 17 Absatz 2, den §§ 18d und 19e wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an ... (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17) erteilt wurde, besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d wird darüber hinaus nicht erteilt, wenn die Forschungstätigkeit Bestandteil eines ... Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 16f, 17, 18d , 18f und 19e kann abgelehnt werden, wenn 1. die aufnehmende Einrichtung ... einem Ausländer nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu neun Monate erteilt, 3. kann ... werden, sofern der Arbeitsplatz nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d , 19c und 21 von Ausländern besetzt werden darf. (4) Die Erteilung der ... aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 20, § 20b" durch die Angabe „den §§ 18d , 18f" und die Angabe „§ 20a" durch die Angabe „§ 18e" ... 3 Buchstabe c wird die Angabe „§ 20, § 20b" durch die Angabe „den §§ 18d , 18f" ersetzt. bb) Satz 3 wird wie folgt geändert: aaa) ... Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f ist,". bbb) In Nummer 7 wird die Angabe „§§ 19 ... ccc) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 20" durch die Angabe „ § 18d " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „werden" ein ... 18c Absatz 3" und die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe „ § 18d oder § 18f" ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:  ... wird die Angabe „§§ 18, 21" durch die Wörter „§§ 18a bis 18d , 19c und 21" ersetzt. 32. § 51 Absatz 1a wird wie folgt geändert: ... 2 wird die Angabe „§ 16 oder § 20" durch die Angabe „§ 16b oder § 18d " ersetzt. 33. § 52 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2a ... vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe „ § 18d oder § 18f" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 20 oder ... bb) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 20 oder § 20b" durch die Angabe „ § 18d oder § 18f" ersetzt. d) In Absatz 4a wird die Angabe „§ 17b oder ... oder § 18f" ersetzt. d) In Absatz 4a wird die Angabe „§ 17b oder § 18d " durch die Angabe „§ 16e oder § 19e" ersetzt. 34. In § ... b) In Absatz 5 Nummer 5 wird die Angabe „§ 20" durch die Angabe „ § 18d " ersetzt. 39. § 71 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 ... Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19, 19b, 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ... b) In Nummer 10 wird die Angabe „§ 20" durch die Angabe „ § 18d " ersetzt. 44. Dem § 80 wird folgender Absatz 5 angefügt:  ... § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 20" durch die Angabe „ § 18d " ersetzt. 48. Nach § 87 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 16 Absatz 1, den §§ 17b, 18d oder § 20" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1, den §§ 16e, 18d ... 18d oder § 20" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1, den §§ 16e, 18d oder 19e" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  a) In Nummer 5 werden die Wörter „einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f" durch die Wörter „eines Aufenthaltstitels nach den §§ ... „eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, § 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ... einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, den §§ 18d , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ... ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f besitzt." durch die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis nach den ... die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, den §§ 18d , 18f, § 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ... einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b Absatz 1, den §§ 18d , 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  d) Nach der Angabe zu § 18c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 18d Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst". e) Nach der Angabe zu § ... Angabe „§ 19 oder § 19a" durch die Wörter „den §§ 17b, 18d , 19, 19a, 19b, 19d, 20 oder 20b" ersetzt und werden nach der Angabe „Nummer 3" die ... „oder Absatz 3" eingefügt. 11. Nach § 18c wird folgender § 18d eingefügt: „§ 18d Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst ... 11. Nach § 18c wird folgender § 18d eingefügt: „ § 18d Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst (1) Einem Ausländer wird eine ... Freiwilligendienst (1) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 16b, 17b, 18d , 20 oder 20b wird nicht erteilt, wenn die aufnehmende Einrichtung hauptsächlich zu dem Zweck ... (2) Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 16b, 17b, 18d , 20 oder 20b kann abgelehnt werden, wenn 1. über das Vermögen der ... 17b Absatz 1,", nach der Angabe „§ 18 Abs. 2 Satz 1," die Angabe „ § 18d Absatz 1 ," und nach den Wörtern „§ 19a Absatz 1 Nummer 2" die Wörter ... 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt: „(4a) Eine nach § 17b oder § 18d erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn der Ausländer nicht mehr die ... (6) Wird ein Aufenthaltstitel nach § 16 Absatz 1, den §§ 17b, 18d oder § 20 widerrufen, zurückgenommen, nicht verlängert oder läuft er nach ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d , 18e, 18f, 18g und 19e". c) Die Angabe zu § 91f wird wie folgt gefasst: ... bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d , 18e, 18f, 18g und 19e". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... (3) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16e, 17 Absatz 2, den §§ 18d und 19e wird über die in Absatz 1 genannten Ausschlussgründe hinaus nicht erteilt an ...
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ... eine Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d , 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als ...
Artikel 3 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 23.12.2023)
... einem Ausländer nach Abschluss der Forschungstätigkeit im Rahmen eines Aufenthalts nach § 18d oder § 18f eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, 3. ist einem Ausländer nach ... erteilt, sofern die Tätigkeit nach den Bestimmungen der §§ 18a, 18b, 18d , 18g, 19c und 21 von Ausländern ausgeübt werden darf. (2) Die Erteilung ...
Artikel 9 FachKrEFG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... von drei Monaten nach Aufenthaltnahme im Inland Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 26a 7. SGBIVuaÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... wird nach dem Wort „berechtigt" das Wort „nur" eingefügt. 5. § 18d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...

Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 1 AufenthVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 5 FachKrEFV Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung