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§ 16 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung



1Der Zugang von Ausländern zur Ausbildung dient der allgemeinen Bildung und der internationalen Verständigung ebenso wie der Sicherung des Bedarfs des deutschen Arbeitsmarktes an Fachkräften. 2Neben der Stärkung der wissenschaftlichen Beziehungen Deutschlands in der Welt trägt er auch zu internationaler Entwicklung bei. 3Die Ausgestaltung erfolgt so, dass die Interessen der öffentlichen Sicherheit beachtet werden.



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Frühere Fassungen von § 16 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuell vorher 06.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
vom 29.08.2013 BGBl. I S. 3484
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224
aktuell vorher 26.11.2011Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
vom 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 27.02.2013 BGBl. I S. 351
Artikel 1 8. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... erteilt werden. Für eine Grenzgängerkarte zur Ausübung eines Studiums gilt § 16 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend. Einem Ausländer, der Beamter ist, in einem an ... über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen." b) Folgender Satz ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... folgt gefasst: „Abschnitt 3 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung § 16a Berufsausbildung; ... a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 5 wird die Angabe „ § 16 " durch die Wörter „den §§ 16a bis 16c, 16e sowie 16f mit Ausnahme der ... § 9a Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird die Angabe „ § 16 oder § 17" durch die Angabe „§ 16a oder § 16b" ersetzt.  ... wie folgt gefasst: „Abschnitt 3 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung Der Zugang von Ausländern zur ... mit Vorrangprüfung erteilt" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „ §§ 16 und 17" durch die Angabe „§§ 16a und 16b" ersetzt. cc) In ... durch die Angabe „§ 19" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „ § 16 oder § 20" durch die Angabe „§ 16b oder § 18d" ersetzt.  ... folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „ § 16 Absatz 1, 6 oder 9" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1, 5 oder 7" ersetzt.  ... 16b Absatz 1, 5 oder 7" ersetzt. bb) In Nummer 3 werden die Wörter „ § 16 Absatz 1, 6 oder 9" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1, 5 oder 7" ersetzt.  ... 5 und wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 16 Absatz 1 , den §§ 17b, 18d oder § 20" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1, ...

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... Im Übrigen findet hinsichtlich der Beendigung des Aufenthalts von Inhabern eines Rechts nach § 16 das Aufenthaltsgesetz Anwendung. § 52 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet entsprechende ... nach § 16 Absatz 2 Satz 1 und Aufenthaltsdokumenten für Grenzgänger-GB nach § 16 Absatz 3 entsprechend § 99 Absatz 1 Nummer 13a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einzelheiten des ...

Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2915
Artikel 1 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des ...
Artikel 2 AuslAnsprBerG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des ...
Artikel 3 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
... oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des ...
Artikel 4 AuslAnsprBerG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des ...

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 4 EIdNwG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 9, die §§ 10a, 11 Absatz 1 bis 5 und 7, § 12 Absatz 2 Satz 2, die §§ 13, 16 , 18, 18a, 19 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 bis 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3, ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Der Lebensunterhalt gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 als gesichert, wenn der Ausländer über monatliche Mittel in Höhe des monatlichen ... 2 Nr. 2 beschriebenen entspricht, 4. sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 oder § 17 oder 5. sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden ... Anordnungsdauer zu erwarten ist. Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden." 13. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch folgende Absätze 1 und 1a ... 1 für ein Studium oder für sonstige Ausbildungszwecke erteilt, sind die §§ 16 und 17 entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 17 wird der Aufenthaltstitel ohne ... b) Folgende Absätze 3 bis 7 werden angefügt: „(3) Eine nach § 16 Abs. 1 zum. Zweck des Studiums erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn  ... nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 oder Abs. 6 erteilt werden könnte. (4) Eine nach § 20 erteilte ... dies erforderlich ist, um die Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 6 oder eines entsprechenden Visums zu prüfen. Sie können hierzu 1. die ...
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... „zu Studienzwecken" durch die Wörter „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes" ersetzt. 12. Nach ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 62 Abs. 3" durch die Angabe „§ 62 Absatz 4" ersetzt. 11. In § 16 Absatz 2 wird nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „oder 1a" ...
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen
... (3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nummer 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet. Zeiten einer ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Studium". b) Nach der ... geändert: a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Studium". b) Nach der Angabe zu § 16 werden die folgenden Angaben ... wie folgt gefasst: „§ 16 Studium". b) Nach der Angabe zu § 16 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 16a Mobilität im ... Karte EU," die Wörter „die ICT-Karte," eingefügt. 6. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Studium (1) Einem Ausländer ... eingefügt. 6. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Studium (1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer ... Absatz 6 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 7. Nach § 16 werden die folgenden §§ 16a und 16b eingefügt: „§ 16a ... einer deutschen Hochschule erworben wurde, gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis § 16 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 entsprechend. (5) Werden die Einreise und der Aufenthalt nach § 20c Absatz 3 ... der nicht der Studienvorbereitung dient, oder für den Schulbesuch erteilt wurde, gilt § 16 Absatz 4 Satz 1 und 3 entsprechend. In den Fällen, in denen die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem ... in denen die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schüleraustausch erteilt wurde, gilt § 16 Absatz 4 Satz 3 entsprechend." 8. In § 17 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 16 ... 4 Satz 3 entsprechend." 8. In § 17 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ § 16 Abs. 2 " durch die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 und 3" ersetzt. 9. ... 17 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2" durch die Wörter „ § 16 Absatz 4 Satz 1 und 3 " ersetzt. 9. Nach § 17a wird folgender § 17b eingefügt:  ... am europäischen Freiwilligendienst (1) Eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16 , 16b, 17b, 18d, 20 oder 20b wird nicht erteilt, wenn die aufnehmende Einrichtung ... Zweck zu erleichtern. (2) Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16 , 16b, 17b, 18d, 20 oder 20b kann abgelehnt werden, wenn 1. über das Vermögen ... Mitgliedstaat der Europäischen Union durchzuführen. Die Gültigkeit einer nach § 16 oder § 20 erteilten Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht nach Absatz 1 Nummer 6 und 7, wenn ... nach den §§ 16a und 20a und" eingefügt und wird die Angabe „ § 16 Abs. 6 " durch die Angabe „§ 20b" ersetzt. f) Die folgenden Absätze ... der AZR-Nummer automatisiert übermitteln. (6) Wird ein Aufenthaltstitel nach § 16 Absatz 1 , den §§ 17b, 18d oder § 20 widerrufen, zurückgenommen, nicht verlängert ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30 oder 32 erteilt wurde." 6. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „90" ...
Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen
... dd wird folgender Doppelbuchstabe ee eingefügt: „ee) § 16 Absatz 5b AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach schulischer Berufsausbildung) erteilt ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder". 9. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.09.2013 BGBl. I S. 3707
Artikel 1 9. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen, oder 7. Ausländern, ... mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen." 2. § 75 wird ...

Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 1 AufenthVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... sind," die Wörter „es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16 , 17b oder 18d des Aufenthaltsgesetzes," eingefügt. bb) In Nummer 6 wird das ... 4a bis 4e eingefügt: „(4a) In einer Aufenthaltserlaubnis, die nach § 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird, oder in einem zu dieser Aufenthaltserlaubnis gehörenden Zusatzblatt nach den ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 3b BeschVerfV Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt (vom 26.11.2011)
... (3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nummer 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet. Zeiten einer ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2937; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 2 BeschV Aus- und Weiterbildungen (vom 01.08.2012)
... während eines Aufenthaltes zum Zwecke der schulischen Ausbildung oder des Studiums (§ 16 des Aufenthaltsgesetzes), das vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung oder zur Erreichung des ...

Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 1 BErzGG Berechtigte (vom 10.07.2012)
... oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde a) nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 des ...