Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 22 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
| |

§ 22 Aufnahme aus dem Ausland



1Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. 2Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 22 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 169 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuellvor 01.03.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12a AufenthG Wohnsitzregelung (vom 01.06.2022)
... im Sinne von § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes anerkannt worden ist oder dem nach §§ 22 , 23, 24 Absatz 1 oder 25 Absatz 3 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ... 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder nach erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 22 , 23, 24 Absatz 1 oder 25 Absatz 3 wird auf die Frist nach Absatz 1 Satz 1 angerechnet.  ...
§ 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024)
... und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder ...
§ 36a AufenthG Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (vom 01.08.2018)
... Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22 , 23 bleiben unberührt. (2) Humanitäre Gründe im Sinne dieser ...
§ 51 AufenthG Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen (vom 01.03.2020)
...  8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22 , 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt; ein für mehrere Einreisen ...
§ 75 AufenthG Aufgaben (vom 01.03.2024)
... nach § 23 Abs. 2 und 4 und die Verteilung der nach § 23 sowie der nach § 22 Satz 2 aufgenommenen Ausländer auf die Länder; 9. Durchführung einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 8 AFBG Staatsangehörigkeit (vom 28.12.2022)
... ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und 1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23 Absatz 1, 2 oder 4, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 25a, 25b, 28, 37, ...

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 8 BAföG Staatsangehörigkeit (vom 31.12.2022)
... ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und 1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23 Absatz 1, 2 oder 4, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 25a, 25b, 28, 37, ...

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
§ 54 PStV Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen (vom 22.12.2018)
... prüft, oder 2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23, 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 46 SGB II Finanzierung aus Bundesmitteln (vom 15.10.2020)
... aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 10 StAG (vom 31.12.2022)
... andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22 , 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... prüft, oder 2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23, 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 oder nach § 27 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Voraussetzung des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 vorliegt" eingefügt. 14. § 22 Satz 3 wird aufgehoben. 15. § 23 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz ...

Familiennachzugsneuregelungsgesetz
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22 , 23 bleiben unberührt. (2) Humanitäre Gründe im Sinne dieser Vorschrift ...

Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
G. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2755
Artikel 2 IntKoVG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben nach Satz 3 ...

Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 2 AsylVfBeschlG II Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Frist des § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ab dem 16. März 2018 zu laufen. Die §§ 22 , 23 bleiben ...

Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 1 InteGEntfG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder nach erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 22 , 23 oder 25 Absatz 3 wird auf die Frist nach Absatz 1 Satz 1 angerechnet." c) Dem ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§§ 22 , 23 Abs. 1 oder § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative oder Absatz 3" durch die ... Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative oder Absatz 3" durch die Wörter „§§ 22 , 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder ...

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 4a SofZuG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 22 , § 23 oder § 25 Absatz 3" durch die Wörter „§§ 22, 23, 24 ... Wörter „§ 22, § 23 oder § 25 Absatz 3" durch die Wörter „ §§ 22 , 23, 24 Absatz 1 oder 25 Absatz 3" ersetzt und werden nach dem Wort „zugewiesen" ... werden kann" eingefügt. b) In Absatz 1a Satz 2 wird die Angabe „ §§ 22 , 23" durch die Angabe „§§ 22, 23, 24 Absatz 1" ersetzt. c) ... b) In Absatz 1a Satz 2 wird die Angabe „§§ 22, 23" durch die Angabe „ §§ 22 , 23, 24 Absatz 1" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 5 EheRAnpG Änderung der Personenstandsverordnung
... 2 wird wie folgt gefasst: „2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23, 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis ...

Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 342
Artikel 1 FamNachzAVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... erteilt wurde, weder aus dieser Vorschrift noch nach Kapitel 2 Abschnitt 6 dieses Gesetzes. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 5 InteG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... im Sinne von § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes anerkannt worden ist oder dem nach § 22 , § 23 oder § 25 Absatz 3 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Artikel 2 7. BVFGÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... nach § 23 Abs. 2 und die Verteilung der nach § 23 sowie der nach § 22 Satz 2 aufgenommenen Ausländer auf die Länder;". 5. Dem § 104 wird ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... Wohnsitz im Inland haben und 1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 4 22. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... ihren Wohnsitz im Inland haben und 1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 , 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 28, 37, 38 Abs.1 Nr. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 (EinglMV 2018)
V. v. 05.12.2017 BAnz AT 18.12.2017 V1
§ 1 EinglMV 2018 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügen, verteilt. Dabei wird jeweils der ...

Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 (EinglMV 2019)
V. v. 03.12.2018 BAnz AT 10.12.2018 V1
§ 1 EinglMV 2019 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
... für Arbeitsuchende, die über eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügen, verteilt. Dabei wird der Durchschnitt aus ...