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Synopse aller Änderungen des AufenthG am 30.12.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Dezember 2025 durch Artikel 19 des SchwarzArbMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AufenthG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AufenthG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2025 geltenden Fassung
AufenthG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 19 Abs. 1 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

(Fußnote zum Gesetz)
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
    § 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
    Abschnitt 1 Allgemeines
       § 3 Passpflicht
       § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
       § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit
       § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
       § 6 Visum
       § 7 Aufenthaltserlaubnis
       § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
       § 9 Niederlassungserlaubnis
       § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU
       § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
       § 9c Lebensunterhalt
       § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag
       § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
       § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
       § 12a Wohnsitzregelung
    Abschnitt 2 Einreise
       § 13 Grenzübertritt
       § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
       § 15 Zurückweisung
       § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
    Abschnitt 3 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
       § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
       § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
       § 16b Studium
       § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums
       § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
       § 16e Studienbezogenes Praktikum EU
       § 16f Sprachkurse und Schulbesuch
       § 16g Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
       § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
       § 17a (aufgehoben)
       § 17b (aufgehoben)
    Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
       § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
       § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
       § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
       § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
       § 18d Forschung
       § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher
       § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
       § 18g Blaue Karte EU
       § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
       § 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
       § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
       § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
       § 19b Mobiler-ICT-Karte
       § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
       § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
       § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
       § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e
       § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
       § 20a Chancenkarte; Verordnungsermächtigung
       § 20b Punktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung
       § 20c (aufgehoben)
       § 21 Selbständige Tätigkeit
    Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
       § 22 Aufnahme aus dem Ausland
       § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
       § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
       § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
       § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen
       § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
       § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
       § 26 Dauer des Aufenthalts
    Abschnitt 6 Aufenthalt aus familiären Gründen
       § 27 Grundsatz des Familiennachzugs
       § 28 Familiennachzug zu Deutschen
       § 29 Familiennachzug zu Ausländern
       § 30 Ehegattennachzug
       § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
       § 32 Kindernachzug
       § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
       § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder
       § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
       § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
       § 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
    Abschnitt 7 Besondere Aufenthaltsrechte
       § 37 Recht auf Wiederkehr
       § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
       § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
    Abschnitt 8 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
       § 39 Zustimmung zur Beschäftigung
       § 40 Versagungsgründe
       § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis
       § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
Kapitel 3 Integration
    § 43 Integrationskurs
    § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
    § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
    § 45 Integrationsprogramm
    § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
    § 45b Informations- und Beratungsangebote; Verordnungsermächtigung und Vorintegrationsmaßnahmen
Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften
    § 46 Ordnungsverfügungen
    § 47 Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
    § 47a Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich
    § 47b Reisen in den Herkunftsstaat
    § 48 Ausweisrechtliche Pflichten
    § 48a Erhebung von Zugangsdaten
    § 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität
    § 49a (aufgehoben)
    § 49b (aufgehoben)
Kapitel 5 Beendigung des Aufenthalts
    Abschnitt 1 Begründung der Ausreisepflicht
       § 50 Ausreisepflicht
       § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
       § 52 Widerruf
       § 53 Ausweisung
       § 54 Ausweisungsinteresse
       § 54a (aufgehoben)
       § 55 Bleibeinteresse
       § 56 Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
       § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung
    Abschnitt 2 Durchsetzung der Ausreisepflicht
       § 57 Zurückschiebung
       § 58 Abschiebung
       § 58a Abschiebungsanordnung
       § 59 Androhung der Abschiebung
       § 60 Verbot der Abschiebung
       § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
       § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
       § 60c Ausbildungsduldung
       § 60d Beschäftigungsduldung
       § 61 Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen
       § 62 Abschiebungshaft
       § 62a Vollzug der Abschiebungshaft
       § 62b Ausreisegewahrsam
       § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft
       § 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters
Kapitel 6 Haftung und Gebühren
    § 63 Pflichten der Beförderungsunternehmer
    § 64 Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer
    § 65 Pflichten der Flughafenunternehmer
    § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
    § 67 Umfang der Kostenhaftung
    § 68 Haftung für Lebensunterhalt
    § 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen
    § 69 Gebühren
    § 70 Verjährung
Kapitel 7 Verfahrensvorschriften
    Abschnitt 1 Zuständigkeiten
       § 71 Zuständigkeit
       § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung
       § 72 Beteiligungserfordernisse
       § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken
       § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln
       § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa
       § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen
       § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
       § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis
    Abschnitt 1a Durchbeförderung
       § 74a Durchbeförderung von Ausländern
    Abschnitt 2 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       § 75 Aufgaben
       § 76
    Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren
       § 77 Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen
       § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
       § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
       § 79 Entscheidung über den Aufenthalt
       § 80 Handlungsfähigkeit
       § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels
       § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
       § 82 Mitwirkung des Ausländers
       § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit
       § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage
       § 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten
       § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
    Abschnitt 4 Datenschutz
       § 86 Erhebung personenbezogener Daten
       § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration
       § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden
       § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen
       § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
       § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen
       § 89a (aufgehoben)
       § 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden
       § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden
       § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden
       § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt
       § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten
       § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes
       § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle
       § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG
       § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801
       § 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
       § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union
       § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU
       § 91h Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226
Kapitel 8 Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
    § 92 Amt der Beauftragten
    § 93 Aufgaben
    § 94 Amtsbefugnisse
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 95 Strafvorschriften
    § 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet
    § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
    § 97a Geheimhaltungspflichten
    § 98 Bußgeldvorschriften
Kapitel 9a Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
    § 98a Vergütung
    § 98b Ausschluss von Subventionen
    § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
Kapitel 10 Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 99 Verordnungsermächtigung
    § 100 Sprachliche Anpassung
    § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte
    § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung
    § 103 Anwendung bisherigen Rechts
    § 104 Übergangsregelungen
    § 104a Altfallregelung
    § 104b Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 104c Übergangsregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht
(Text neue Fassung)

    § 104c Chancen-Aufenthaltsrecht
    § 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
    § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
    § 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
    § 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
    § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
    § 106 Einschränkung von Grundrechten
    § 107 Stadtstaatenklausel
    Anlage (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b) Tabelle
(heute geltende Fassung) 

§ 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden


(1) Ergeben sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für

1. eine Beschäftigung oder Tätigkeit von Ausländern ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4,

2. Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gegenüber einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe oder Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 8a des Asylbewerberleistungsgesetzes,

vorherige Änderung

3. die in § 6 Absatz 4 Nummer 1 bis 4, 7, 12 und 13 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bezeichneten Verstöße,

unterrichten die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die für die Verfolgung und Ahndung der Verstöße nach den Nummern 1 bis 3 zuständigen Behörden, die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe sowie die nach § 10 des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden.



3. Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,

4. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,

5. Verstöße gegen
die Bestimmungen des Vierten und des Siebten Buches Sozialgesetzbuch über die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,

6. Verstöße gegen die Steuergesetze,

7. Verstöße gegen das Bundeskindergeldgesetz,

8. Verstöße gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft,

9. Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz,

10. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz,

unterrichten die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden die für die Verfolgung und Ahndung der Verstöße jeweils zuständigen Behörden, und soweit erforderlich, die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe sowie die nach § 10 des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden.

(2) Bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen dieses Gesetz arbeiten die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden insbesondere mit den anderen in § 2 Absatz 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Behörden zusammen.

(3) Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden teilen Umstände und Maßnahmen nach diesem Gesetz, deren Kenntnis für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erforderlich ist, sowie die ihnen mitgeteilten Erteilungen von Zustimmungen zur Aufnahme einer Beschäftigung an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Angaben über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme von erteilten Zustimmungen zur Aufnahme einer Beschäftigung den nach § 10 des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden mit.

(4) Die Ausländerbehörden unterrichten die nach § 72 Abs. 6 zu beteiligenden Stellen unverzüglich über

1. die Erteilung oder Versagung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 4a oder 4b,

2. die Festsetzung, Verkürzung oder Aufhebung einer Ausreisefrist nach § 59 Absatz 7 oder

3. den Übergang der Zuständigkeit der Ausländerbehörde auf eine andere Ausländerbehörde; hierzu ist die Ausländerbehörde verpflichtet, die zuständig geworden ist.

(5) Zu den in § 755 der Zivilprozessordnung genannten Zwecken übermittelt die Ausländerbehörde dem Gerichtsvollzieher auf Ersuchen den Aufenthaltsort einer Person.

(7) 1 Zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens übermittelt die Ausländerbehörde der Vollstreckungsbehörde auf deren Ersuchen die Angabe über den Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners. 2 Die Angabe über den Aufenthaltsort darf von der Ausländerbehörde nur übermittelt werden, wenn sich die Vollstreckungsbehörde die Angabe nicht durch Abfrage bei der Meldebehörde beschaffen kann und dies in ihrem Ersuchen gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt.