Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenführer

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BauMaschFüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauMaschFüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BauMaschFüV Bestehen der Prüfung
...  (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß Anlage 1 auszustellen. Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist ein Zeugnis gemäß Anlage 2 ...


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