Änderung Anlage 8 StBAPO vom 09.03.2019

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 8 StBAPO, alle Änderungen durch Artikel 1 5. StBAPOÄndV am 9. März 2019 und Änderungshistorie der StBAPO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 8 StBAPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.03.2019 geltenden Fassung
Anlage 8 StBAPO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 03.11.2022) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 und 11) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium


vorherige Änderung

- gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium (BGBl. 2012 I S. 1141)


- gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium (BGBl. 2012 I S. 1142)




Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 174)


Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 175)


(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 03.11.2022) 



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