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Anlage 8 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium



Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 174)


Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 175)




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Frühere Fassungen von Anlage 8 StBAPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2019Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
vom 26.02.2019 BGBl. I S. 171
aktuell vorher 22.05.2012Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
aktuellvor 22.05.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 8 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 StBAPO Allgemeine Grundsätze für die Fachstudien (vom 09.03.2019)
... des Hauptstudiums beurteilen die Lehrenden die Leistungen der Beamtin oder des Beamten (Anlagen 7 bis 9). Aus diesen Beurteilungen, den Leistungen in den Abschlussklausuren im ... der Abschlussklausuren und diese Summe durch sieben zu teilen (Anlagen 7 und 8 ) und 2. für das Hauptstudium die Summe zu bilden aus der fünffachen ...
§ 43 StBAPO Zulassung zur mündlichen Prüfung (vom 30.12.2014)
... oder Anlage 3, 2. die Beurteilung nach Anlage 6 oder die Beurteilungen nach den Anlagen 8 und 9 sowie 3. das Beurteilungsblatt nach Anlage 13 oder Anlage 14. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (BGBl. 2012 I S. 1140)] Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 und 11) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (gehobener Dienst) Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) Beurteilung der Leistungen im Grundstudium ... In Absatz 10 Satz 1 werden nach dem Wort „Beamten" die Wörter „(Anlagen 7 bis 9)" eingefügt. d) Absatz 11 wird wie folgt gefasst:  ... der Abschlussklausuren und diese Summe durch sieben zu teilen (Anlagen 7 und 8 ) und 2. für das Hauptstudium die Summe zu bilden aus der fünffachen ... § 4 Absatz 2 Satz 6 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes)" ersetzt. 15. Die Anlagen 8 bis 11 und 16 bis 18 erhalten die aus den Anhängen 1 bis 7 ersichtliche Fassung.  ...

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Artikel 5 StRAnpV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
... Anlage 3, 2. die Beurteilung nach Anlage 6 oder die Beurteilungen nach den Anlagen 8 und 9 sowie 3. das Beurteilungsblatt nach Anlage 13 oder Anlage 14."  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (gehobener Dienst) Anlage 8 zu § 18 Absatz 10 und 11: Beurteilung der Leistungen im Grundstudium (gehobener Dienst) ...