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§ 17 - Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln (HdlKlKartV k.a.Abk.)

§ 17 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln und Speisefrühkartoffeln vom 26. Juli 1971 (BGBl. I S. 1175) außer Kraft.

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