Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.05.2018 aufgehoben
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§ 36 - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)

§ 36 Erlaß von Verwaltungsvorschriften


§ 36 wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlassen.

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Zitierungen von § 36 BKAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BKAG Polizeiliches Informationssystem (vom 08.09.2015)
... Länder die in das polizeiliche Informationssystem einzubeziehenden Dateien. § 36 bleibt unberührt. (2) Zur Teilnahme am polizeilichen Informationssystem ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 25.10.1993 BGBl. I S. 1770; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690
§ 5 GwG Zentrale Analyse- und Informationsstelle für Verdachtsanzeigen
... Verdachtsanzeigen - personenbezogene Daten nach Maßgabe der §§ 7 bis 14 und 27 bis 37 des Bundeskriminalamtgesetzes erheben, verarbeiten und nutzen; für den Fall der ...

Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 10 GwG Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (vom 29.12.2011)
... Verdachtsmeldungen - personenbezogene Daten nach Maßgabe der §§ 7 bis 14 und 27 bis 37 des Bundeskriminalamtgesetzes erheben, verarbeiten und nutzen. In § 7 Abs. 2 ...


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