§ 152 Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium für Gesundheit kann nach einer erneuten Risikobeurteilung bei Fortbestehen oder erneutem Risiko für ein Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 den Befristungszeitraum der
§§ 147 bis 151 jeweils durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates um jeweils bis zu einem halben Jahr verlängern.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenCOVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 580
Artikel 4 COVKHEntlG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... § 151 Qualitätsprüfungen nach § 114 § 152 Verordnungsermächtigung". 2. § 10 wird wie folgt geändert: ... 2 finden bis einschließlich 30. September 2020 keine Regelprüfungen statt. § 152 Verordnungsermächtigung Das Bundesministerium für Gesundheit kann nach einer ...
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 4 EpLaFoG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 152 folgende Angabe eingefügt: „§ 153 Erstattung pandemiebedingter Kosten ... März 2021" durch die Angabe „30. Juni 2021" ersetzt. 8. Nach § 152 wird folgender § 153 eingefügt: „§ 153 Erstattung ...
Zitate in aufgehobenen TitelnDritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
V. v. 16.03.2022 BGBl. I S. 475
Eingangsformel 3. PflMaVeV ... Grund des § 152 des Elften Buches Sozialgesetzbuch , der durch Artikel 4 Nummer 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 580) eingefügt ...
Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
V. v. 28.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V2; aufgehoben durch § 2 V. v. 21.09.2021 BAnz AT 22.09.2021 V1
Eingangsformel PflMaVeV ... Grund des § 152 des Elften Buches Sozialgesetzbuch , der durch Artikel 4 Nummer 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 580) eingefügt ...
Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
V. v. 21.09.2021 BAnz AT 22.09.2021 V1
Eingangsformel 2. PflMaVeV ... Grund des § 152 des Elften Buches Sozialgesetzbuch , der durch Artikel 4 Nummer 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 580) eingefügt ...
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