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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.07.2014 aufgehoben
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Anlage 8a - Kosmetik-Verordnung (KosmetikV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 07.10.1997 BGBl. I S. 2410; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1054
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2125-11 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 8a (zu § 5 Abs. 2a) Symbol für die Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen


Anlage 8a wird in 1 Vorschrift zitiert

Symbol für die Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen (BGBl. 2004 I S. 2585)




 

Zitierungen von Anlage 8a Kosmetik-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8a KosmetikV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KosmetikV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KosmetikV Kennzeichnung (vom 22.12.2011)
... der Gesundheit zu erwarten ist (Verwendungsdauer). Die Verwendungsdauer ist durch das in Anlage 8a abgebildete Symbol, gefolgt von dem in Monaten, in Monaten und Jahren oder in Jahren ...