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Synopse aller Änderungen der Kosmetik-Verordnung am 13.07.2010
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 13. Juli 2010 durch Artikel 1 der 54. KosmetikVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KosmetikV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 13.07.2010 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 13.07.2010 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 01.07.2010 BGBl. I S. 852 |
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(Textabschnitt unverändert) § 6a Übergangsvorschriften | |
(1) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 in der bis zum 15. Oktober 2004 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 23. März 2005 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden und danach bis zum 23. September 2005 weiter in den Verkehr gebracht werden. (2) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften der §§ 5 und 5a dieser Verordnung in der bis zum 15. Oktober 2004 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 10. März 2005 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden. (3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember 2005 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 30. März 2006 in den Verkehr gebracht werden. (4) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 9. Juni 2006 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 21. August 2006 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 21. November 2006 an den Endverbraucher abgegeben werden. (5) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil C in der bis zum 20. Oktober 2006 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 30. November 2006 in den Verkehr gebracht werden. (6) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis zum 20. November 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 20. Februar 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden. (7) Kosmetische Mittel, die § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils bis zum 22. September 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 22. März 2008 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 23. Juni 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden. (8) Kosmetische Mittel, die § 3 in Verbindung mit Anlage 3 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils bis zum 17. Januar 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 17. Oktober 2008 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 18. April 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (9) Kosmetische Mittel, die § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A in der jeweils am 16. November 2008 geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 16. Februar 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (10) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil A, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 5a in der jeweils bis zum Ablauf des 3. Oktober 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis 3. April 2009 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum Ablauf des 3. Oktober 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (11) Die Anlage 1 Teil A Nummer 1329 bis 1369 ist erst ab dem 14. Oktober 2009 anzuwenden. (12) Anlage 2 Teil A Nummer 10 und 14 und Teil C Nummer 57, 59 und 60 in der bis zum 23. Januar 2009 geltenden Fassung ist bis zum Ablauf des 13. Oktober 2009 weiter anzuwenden. (13) Die Anlage 2 Teil A Nummer 185 ist erst ab dem 5. Februar 2010 anzuwenden. (14) Anlage 2 Teil A Nummer 8a und 9a ist ab dem 15. Juli 2010 anzuwenden. (15) Anlage 2 Teil A Nummer 26 bis 43, 47 und 56 ist ab dem 15. Oktober 2010 anzuwenden. Zahnpasta, die vor dem 15. Oktober 2010 gekennzeichnet worden ist und den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 28. April 2010 geltenden Fassung entspricht, kann weiter in den Verkehr gebracht werden. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) (16) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften des § 2 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Verordnung in der bis zum 12. Juli 2010 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 1. November 2012 an den Endverbraucher abgegeben werden. |
Anlage 2 (zu § 2) Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen verwendet werden dürfen 1) 2) | |
Teil A Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung Anwendungsgebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen a | b | c | d | e | f 1a | Borsäure, Borate und Tetraborate ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anlage 1 | a) Puder b) Mittel für die Mundhygiene c) Zahnprothesen- Reinigungsmittel d) Andere Erzeugnisse (mit Ausnahme von Badezusätzen und Haarwellmitteln) | a) 5% (m/m) b) 0,1% (m/m) c) - d) 3% (m/m) jeweils berechnet als Borsäure | a), b) und d) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden a) und d) Wenn der Gehalt an freiem löslichen Borat 1,5%, berechnet als Börsäure, übersteigt: Hinweis 'Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden' | a), b) und d) Nicht bei Kindern unter 3 Jahren anwenden a) und d) Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden b) Nicht verschlucken 1b | Tetraborate | a) Badezusätze b) Haarwellmittel | a) 18% (m/m) b) 8% (m/m) jeweils berechnet als Borsäure | a) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden | a) Nicht zum Baden von Kindern unter 3 Jahren verwenden b) Sorgfältig ausspülen 2a | Thioglykolsäure und ihre Salze | a) Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare aa) allgemeine Verwendung bb)gewerbliche Verwendung b) Enthaarungsmittel c) Sonstige Erzeugnisse zur Haarpflege, die nach Anwendung entfernt werden | a) aa) 8% bb) 11% b) 5% c) 2% jeweils berechnet als Thioglykolsäure | a) und c) Gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5 b) Gebrauchsfertig pH 7 bis 12,7 a), b) und c) In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen: - Kontakt mit den Augen vermeiden. - Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen. - Geeignete Handschuhe tragen. (nur für a) und c)) | a) Enthält Salze der Thioglykolsäure Gebrauchsanweisung beachten aa) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. bb) Nur für gewerbliche Verwendung. b) und c) - Enthält Salze der Thioglykolsäure. - Gebrauchsanweisung beachten. - Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. 2b | Ester der Thioglykolsäure | Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | a) 8% b) 11% jeweils berechnet als Thioglykolsäure | Gebrauchsfertig pH 6 bis 9,5 In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen: - Kann bei Hautkontakt eine Sensibilisierung hervorrufen. - Berührung mit den Augen vermeiden. - Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen. - Geeignete Handschuhe tragen. | Enhält Ester der Thioglykolsäure Gebrauchsweisung beachten. a) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. b) Nur für gewerbliche Verwendung. 3 | Oxalsäure, ihre Ester und ihre Alkalisalze | Haarmittel | 5% | | Nur für gewerbliche Verwendung 4 | Ammoniak | | 6% berechnet als NH3 | | Über 2 %: Enthält Ammoniak 5 | Tosylchloramidum natricum * | | 0,2% | | 6 | Chlorate der Alkali-Metalle | a) Zahnpasten b) Sonstige Anwendungen | a) 5% b) 3% | | 7 | Methylenchlorid | | 35% | | 0,2 % als Höchstgehalt an Verunreinigung | |
8 | N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und seine Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin, ausgenommen die in dieser Anlage an anderer Stelle und die in Anlage 1 Teil A unter den Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten Derivate | Oxidations-Haarfärbemittel a) allgemeine Verwendung | 6% berechnet als freie Base (x) | | a) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. b) gewerbliche Verwendung | b) nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin. Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen. Geeignete Handschuhe tragen. 8a | p-Phenylendiamin und seine Salze CAS-Nr. 106-50-3 EINECS-Nr. 203-404-7 p-Phenylenediamine HCl CAS-Nr. 624-18-0 EINECS-Nr. 210-834-9 p-Phenylenediamine sulphate CAS-Nr. 16245-77-5 EINECS-Nr. 240-357-1 | Haarfärbestoffe in oxidativen Haar- färbemitteln a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | | a) und b) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2 %, be- rechnet als freie Base, nicht über- schreiten. | a) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen ver- wenden. b) Nur für gewerb- liche Verwendung. Enthält Phenylen- diamin. Erzeugnis kann eine allergi- sche Reaktion hervorrufen. Ge- eignete Hand- schuhe tragen. | 8 | N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und seine Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin, ausgenommen die in dieser Anlage an anderer Stelle und die in Anlage 1 Teil A unter den Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten Derivate | Oxidations-Haarfärbemittel a) allgemeine Verwendung | 6% berechnet als freie Base (x) | | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. b) gewerbliche Verwendung | b) nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Geeignete Handschuhe tragen. 8a | p-Phenylendiamin und seine Salze CAS-Nr. 106-50-3 EINECS-Nr. 203-404-7 p-Phenylenediamine HCl CAS-Nr. 624-18-0 EINECS-Nr. 210-834-9 p-Phenylenediamine sulphate CAS-Nr. 16245-77-5 EINECS-Nr. 240-357-1 | Haarfärbestoffe in oxidativen Haar- färbemitteln a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | | a) und b) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2 %, be- rechnet als freie Base, nicht über- schreiten. | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen ver- wenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. b) Nur für gewerb- liche Verwendung. Enthält Phenylen- diamin. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Geeignete Hand- schuhe tragen. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. |
9 | o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze, ausgenommen der in dieser Anlage unter der Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anlage 1 unter den Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten Stoffe | Oxidations- Haarfärbemittel a) allgemeine Verwendung | |
b) gewerbliche Verwendung | 10% berechnet als freie Base (x) | | a) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen. Enthält Toluylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. b) Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Toluylendiamin. Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen. Geeignete Handschuhe tragen. 9a | Toluylen-2,5-diamin und seine Salze CAS-Nr. 95-70-5 EINECS-Nr. 202-442-1 Toluene-2,5-diamine sulfate CAS-Nr. 615-50-9 EINECS-Nr. 210-431-8 | Haarfärbestoffe in oxidativen Haarfärbemitteln a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | | a) und b) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar 4 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten | Wie unter der Num- mer 9 in Spalte f an- gegeben. | b) gewerbliche Verwendung | 10% berechnet als freie Base (x) | | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. b) Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Geeignete Handschuhe tragen. 9a | Toluylen-2,5-diamin und seine Salze CAS-Nr. 95-70-5 EINECS-Nr. 202-442-1 Toluene-2,5-diamine sulfate CAS-Nr. 615-50-9 EINECS-Nr. 210-431-8 | Haarfärbestoffe in oxidativen Haarfärbemitteln a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | | a) und b) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar 4 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. b) Nur für gewerbliche Verwendung. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. |
10 | (aufgehoben) 11 | Dichlorophenum * | | 0,5% | | Enthält Dichlorophen 12 | Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische wie Carbamid-Peroxid und Zinkperoxid | a) Haarbehandlungsmittel b) Hautpflegemittel c) Gemische zur Nagelhärtung d) Mundpflegemittel e) Zahnprothesen- reinigungsmittel | a) 12% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt b) 4% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt c) 2% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt d) 0,1% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt | | a), b) c) Enthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. a) Geeignete Handschuhe tragen. 13 | Formaldehyd | Nagelhärter | 5% berechnet als Formaldehyd | | Die Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen. 14 | Hydrochinon | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,02% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung - Hautkontakt vermeiden - Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen 15a | Kaliumhydroxid oder Natriumhydroxid | a) Nagelhautentferner b) Entkräuselungsmittel für die Haare aa) allgemeine Verwendung bb) gewerbliche Verwendung c) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes - Enthaarungsmittel d) Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes | a) 5 Gewichts- hundertteile 3) b) aa) 2 Gewichts- hundertteile 3) bb) 4,5 Gewichts- hundertteile 3) | c) bis pH 12,7 d) bis pH 11 | a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. b) aa) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. bb) Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr c) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden. 15b | Lithiumhydroxid | a) Entkräuselungsmittel für die Haare 1. Allgemeine Verwendung 2. Gewerbliche Verwendung b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes - für Enthaarungsmittel c) Andere Verwendungen - Mittel zur Regulierung des pH-Wertes (nur in Erzeugnissen, die ausgespült werden) | a) 1. 2 Gewichts- hundertteile 3) 2. 4,5 Gewichts- hundertteile 3) | b) pH bis max. 12,7 c) pH bis max. 11 | a) 1. Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. b) Enthält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden. 15c | Calciumhydroxid | a) Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Haarentfernungsmittel c) Andere Verwendungen (z. B. Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Verarbeitungshilfsstoff) | a) 7 Gewichts- hundertteile Calciumhydroxid | b) pH bis max. 12,7 c) pH bis max. 11 | a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Erblindungsgefahr b) Enhält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden | |
16 | 1-Naphthol(CAS-Nr. 90-15-3) und seine Salze | Oxidationshaarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen. | 16 | 1-Naphthol(CAS-Nr. 90-15-3) und seine Salze | Oxidationshaarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine zeitweilige Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
17 | Natriumnitrit | Korrosionsinhibitor | 0,2% | Nicht zusammen mit sekundären oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosamine bildenden Substanzen verwenden | 18 | Nitromethan | Korrosionsinhibitor | 0,3% | | 19 | aufgehoben | | | | 20 | aufgehoben | | | | 21 | Chinin und seine Salze | a) Shampoo b) Haarlotion | a) 0,5% als Chininbase berechnet b) 0,2% als Chininbase berechnet | | 22 | Resorcin | a) Oxidationshaarfärbemittel 1. allgemeine Verwendung 2. gewerbliche Verwendung b) Haarlotion und Shampoo | a) 5% (xx) | |
b) 0,5% | | a) 1. Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. | b) 0,5% | | a) 1. Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
b) Enthält Resorcin. 23 | a) Alkalisulfide b) Erdalkalisulfide | a) Enthaarungsmittel b) Enthaarungsmittel | a) 2% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7 b) 6% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7 | | a) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden. b) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden. 24 | Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zinkphenolsulfonat und Zinkpyrithion | | 1% berechnet als Zink | | 25 | Zinkphenolsulfonat | Desodorierungsmittel, schweißhemmende Mittel und adstringierende Lotionen | 6% berechnet als Anhydrid | | Kontakt mit den Augen vermeiden. 26 | Ammoniummono- fluorphosphat | Mundpflege | 0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten | | Enthält Ammoniummono- fluorphosphat Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 27 | Natriummonofluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Natriummonofluorphosphat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 28 | Kaliummono- fluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Kaliummono- fluorphosphat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 29 | Calciummono- fluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Calciummono- fluorphosphat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 30 | Calciumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Calciumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 31 | Natriumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Natriumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 32 | Kaliumfuorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Kaliumfuorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 33 | Ammoniumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Ammoniumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 34 | Aluminiumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Aluminiumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 35 | Zinn(II)fluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Zinn(II)fluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 36 | Cetylamin- hydrofluorid (Hexadecylamin- hydrofluorid) | idem | 0,15% idem | | Enthält Cetylamin- hydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 37 | Bis (hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Bis(hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 38 | N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 39 | Octadecenylamin- hydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Octadecenylamin- hydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 40 | Natrium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Natrium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 41 | Kalium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Kalium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 42 | Ammonium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Ammonium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 43 | Magnesium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Magnesium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 44 | 1,3-Bis (hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion | a) Gemische zur Haarbehandlung b) Gemische zur Nagelbehandlung | a) 2% b) 2% | a) in Aerosolpackungen (Sprays) verboten. b) Der pH-Wert des gebrauchsfertigen Erzeugnisses muß unter 4 liegen. | a) und b) Enthält 1-3 Bis(hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion. 45 | Benzylalkohol 9) | a) Lösungsmittel b) Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe | | | 46 | 6-Methylcumarin | Mundpflegemittel | 0,003% | | 47 | Nicomethanol- fluorhydrat | Mundpflegemittel | 0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten. | | Enthält Nicomethanol-fluorhydrat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 48 | Silbernitrat | Erzeugnisse zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen | 4% | | Enhält Silbernitrat. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung kommt. 49 | Selendisulfid | Antischuppenshampoos | 1% | | Enthält Selendisulfid. Kontakt mit den Augen und gereizter Haut vermeiden. 50 | Aluminium- Zirkonium- hydroxochlorid- hydrate AlxZr(OH)yClz.nH2O und ihre Komplexe mit Glycin | Schweißhemmende Mittel | 20% berechnet als wasserfreies Aluminium-Zirkonium- hydroxochlorid 5,4% berechnet als Zirkonium | 1. Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirkoniumatomen muß zwischen 2 und 10 liegen. 2. Das Verhältnis der (Al+Zr)- Atome zu den Chloratomen muß zwischen 0,9 und 2,1 liegen. 3. In Aerosolpackungen (Sprays) verboten. | Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden. 51 | 8-Hydroxychinolin und sein Sulfat | a) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die ausgespült werden. b) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die nicht ausgespült werden | a) 0,3% berechnet als Base b) 0,03% berechnet als Base | | 52 | Methanol | Als Denaturierungsmittel für Ethanol und Isopropanol | 5% berechnet in % des Ethanols und des Isopropanols | | 53 | Etidronsäure (1-Hydroxyethyl- idendiphosphonsäure) und ihre Salze | a) Haarpflegemittel b) Seifen | a) 1,5% b) 0,2% berechnet als Etidronsäure | | 54 | 1-Phenoxypropan-2-ol | Nur für Mittel, die ausgespült werden | 2% | Verboten in Mundpflegemitteln. | 55 | (weggefallen) | | | | 56 | Magnesiumfluorid | Mundpflege | 0,15% berechnet als Fluor; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten | | Enthält Magnesiumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 57 | Strontiumchlorid- hexahydrat | a) Zahnpasta b) Shampoo und Gesichtspflegemittel | a) 3,5% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Stronitumkonzentration auf 3,5% festgesetzt b) 2,1% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 2,1% festgesetzt | | a) Enthält Strontiumchlorid. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten. 58 | Strontiumacetat- hemihydrat | Zahnpasten | 3,5% idem | | Enthält Strontiumacetat. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten. 59 | Talkum (wasserhaltiges Magnesiumsilikat) | a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren b) Sonstige Erzeugnisse | | | a) Von Nase und Mund des Kindes fernhalten. 60 | Fettsäure- Dialkylamide und Dialkanolamide | | Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% | - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5% (gilt für Rohstoffe) - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | 61 | Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren Salze | | Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% | - Nicht zusammmen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99% - Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe) - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | 62 | Trialkylamine, Trialkanolamine und deren Salze | a) Mittel, die nicht ausgespült werden b) sonstige Mittel | a) 2,5% | a) b) - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99% - Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe) - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | 63 | Strontiumhydroxid | Mittel zur Regulierung des pH-Wertes Haarentfernungsmitteln | 3,5% berechnet als Strontium; bis pH 12,7 | | - Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. - Berührung mit den Augen vermeiden. 64 | Strontiumperoxid | Haarbehandlungsmittel, die ausgespült werden; gewerbliche Anwendung | 4,5% berechnet als Strontium im gebrauchsfertigen Erzeugnis | Die Erzeugnisse müssen die für Wasserstoffperoxid festgelegten Anforderungen erfüllen. | - Kontakt mit den Augen vermeiden. - Sofort Augen spülen, falls Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. - Nur für gewerbliche Verwendung. - Geeignete Handschuhe tragen. 65 | Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat | a) Durch Ausspülen zu entfernende Haarpflegemittel b) Andere Mittel | a) 3% berechnet als Benzalkoniumchlorid b) 0,1% berechnet als Benzalkoniumchlorid | a) Im Fertigprodukt darf die Konzentration an Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylkette von kleiner oder gleich C14 0,1% (berechnet als Benzalkoniumchlorid) nicht übersteigen | a) und b) Kontakt mit den Augen vermeiden 66 | Polyacrylamide | a) Körperpflegemittel, die auf der Haut verbleiben b) sonstige kosmetische Mittel | | a) Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg b) Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg | 67 | Amylcinnamal (CAS-Nr. 122-40-7) | | | | 68 | (gestrichen) | | | | 69 | Cinnamylalkohol (CAS-Nr. 104-54-1) | | | | 70 | Citral (CAS-Nr. 5392-40-5) | | | | 71 | Eugenol (CAS-Nr. 97-53-0) | | | | 72 | Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5) | a) Mundpflegemittel b) Andere Mittel | b) 1,0 % | | 73 | Isoeugenol (CAS-Nr. 97-54-1) | a) Mundpflegemittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 74 | Amylcinnamylalkohol (CAS-Nr. 101-85-9) | | | | 75 | Benzylsalicylat (CAS-Nr. 118-58-1) | | | | 76 | Cinnamal (CAS-Nr. 104-55-2) | | | | 77 | Cumarin (CAS-Nr. 91-64-5) | | | | 78 | Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1) | | | | 79 | Hydroxymethylpentyl- cyclohexencarbo- xaldehyd (CAS-Nr. 31906-04-4) | | | | 80 | Anisylalkohol (CAS-Nr. 105-13-5) | | | | 81 | Benzylcinnamat (CAS-Nr. 103-41-3) | | | | 82 | Farnesol (CAS-Nr. 4602-84-0) | | | | 83 | 2-(4-tert-Butylbenzyl) Propionaldehyd (CAS-Nr. 80-54-6) | | | | 84 | Linalool (CAS-Nr. 78-70-6) | | | | 85 | Benzylbenzoat (CAS-Nr. 120-51-4) | | | | 86 | Citronellol (CAS-Nr. 106-22-9) | | | | 87 | Hexylcinnamaldehyd (CAS-Nr. 101-86-0) | | | | 88 | d-Limonen (CAS-Nr. 5989-27-5) | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (gilt für Rohstoffe) | 89 | Methylheptincarbonat (CAS-Nr. 111-12-6) | a) Mundpflegemittel b) Andere Mittel | b) 0,01 % bei alleiniger Verwendung. In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf) | | 90 | 3-Methyl-4-(2,6,6-tri- methyl-2-cyclohexen-1 -yl)-3-buten-2-on (CAS-Nr. 127-51-5) | | | | 91 | Eichenmoosextrakt (CAS-Nr. 90028-68-5) | | | | 92 | Baummoosextrakt (CAS-Nr. 90028-67-4) | | | | 93 | 2,4-Diaminopyrimidin-3-oxid (CAS-Nr. 74638-76-9) | Haarpflegemittel | 1,5% | | 94 | Benzoylperoxid | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,7% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung - Hautkontakt vermeiden - Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen 95 | Hydrochinon- methylether | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,02% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung - Hautkontakt vermeiden - Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen 96 | Muskxylene (CAS-Nr. 81-15-2) | Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege | a) 1,0% in Parfüm b) 0,4% in Eau de Toilette c) 0,03% in sonstigen Erzeugnissen | | 97 | Muskketone (CAS-Nr. 81-14-1) | Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege | a) 1,4% in Parfüm b) 0,56% in Eau de Toilette c) 0,042% in sonstigen Erzeugnissen | | 98 | Salicylsäure 4) (CAS-Nr. 69-72-7) | a) Haarpflegemittel, die abgespült werden b) Andere Mittel | a) 3,0 % b) 2,0 % | Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden, ausgenommen Shampoos. Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | Nicht zur Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwenden 5) 99 | Anorganische Sulfite und Bisulfite 6) | a) Oxidative Haarfärbemittel b) Haarglättungsmittel c) Gesichtsbräunungs- mittel d) Andere Bräunungs- mittel | a) 0,67 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 b) 6,7 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 c) 0,45 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 d) 0,40 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 | Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | 100 | Triclocarban 7) (CAS-Nr. 101-20-2) | Mittel, die abgespült werden | 1,5 % | Reinheitskriterien: 3,3',4,4'-Tetrachlo- roazobenzol unter 1 mg/kg 3,3',4,4'-Tetrachlo- roazoxybenzol unter 1 mg/kg Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | 101 | Zinkpyrithion 8) (CAS-Nr. 13463-41-7) | Auf den Haaren verblei- bende Haarpflegemittel | 0,1 % | Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | 102 | Glyoxal (INCI) CAS-Nr. 107-22-2 EINECS-Nr. 203-474-9 | | 100 mg/kg | | 103 | Abies alba cone oil und extract CAS-Nr. 90028-76-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 104 | Abies alba needle oil und extract CAS-Nr. 90028-76-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 105 | Abies pectinata needle oil und extract CAS-Nr. 92128-34-2 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 106 | Abies sibirica needle oil und extract CAS-Nr. 91697-89-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 107 | Abies balsamea needle oil und extract CAS-Nr. 85085-34-3 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 108 | Pinus mugo pumilio leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-73-8 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 109 | Pinus mugo leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-72-7 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 110 | Pinus sylvestris leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 84012-35-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 111 | Pinus nigra leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-74-9 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 112 | Pinus palustris leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 97435-14-8 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 113 | Pinus pinaster leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-75-0 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 114 | Pinus pumila leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 97676-05-6 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 115 | Pinus species leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 94266-48-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 116 | Pinus cembra leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 92202-04-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 117 | Pinus cembra leaf und twig extract ace- tylated CAS-Nr. 94334-26-6 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 118 | Picea Mariana Leaf Oil und Extract CAS-Nr. 91722-19-9 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 119 | Thuja Occidentalis Leaf Oil und Extract CAS-Nr. 90131-58-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 120 | Thuja Occidentalis Stem Oil CAS-Nr. 90131-58-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 121 | 3-Carene CAS-Nr. 13466-78-9 3,7,7-Trimethylbicy- clo-[4.1.0]-hept-3-en (Isodipren) | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 122 | Cedrus atlantica wood oil und extract CAS-Nr. 92201-55-3 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 123 | Cupressus sempervi- rens leaf oil und extract CAS-Nr. 84696-07-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 124 | Turpentine gum (Pinus spp.) CAS-Nr. 9005-90-7 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 125 | Turpentine oil und rectified oil CAS-Nr. 8006-64-2 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 126 | Turpentine, steam distilled (Pinus spp.) CAS-Nr. 8006-64-2 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 127 | Terpene alcohols acetates CAS-Nr. 69103-01-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 128 | Terpene hydrocar- bons CAS-Nr. 68956-56-9 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 129 | Terpenes und terpe- noids ausgenommen limonene (d-, l-, und dl-isomers), aufge- führt unter den lau- fenden Nummern 167, 168 und 88 von Anlage 2 Teil A CAS-Nr. 65996-98-7 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 130 | Terpene terpenoids sinpine CAS-Nr. 68917-63-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 131 | a-Terpinene CAS-Nr. 99-86-5 p-Mentha-1,3-dien | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 132 | y-Terpinene CAS-Nr. 99-85-4 p-Mentha-1,4-dien | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 133 | Terpinolene CAS-Nr. 586-62-9 p-Mentha-1,4(8)-dien | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 134 | Acetyl hexamethyl in- dan CAS-Nr. 15323-35-0 1,1,2,3,3,6-Hexame- thylindan-5-yl-me- thylketon | a) 'Leave-on'- Produkte b) 'Rinse-off'- Produkte | a) 2 % | | 135 | Allyl butyrate CAS-Nr. 2051-78-7 2-Propenylbutanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 136 | Allyl cinnamate CAS-Nr. 1866-31-5 2-Propenyl-3-phenyl- 2-propenoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 137 | Allyl cyclohexylace- tate CAS-Nr. 4728-82-9 2-Propenylcyclohe- xanacetat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 138 | Allyl cyclohexylpro- pionate CAS-Nr. 2705-87-5 2-Propenyl-3-cyclo- hexanpropanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 139 | Allyl heptanoate CAS-Nr. 142-19-8 2-Propenylheptanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 140 | Allyl caproate CAS-Nr. 123-68-2 Allylhexanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 141 | Allyl isovalerate CAS-Nr. 2835-39-4 2-Propenyl-3-methyl- butanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 142 | Allyl octanoate CAS-Nr. 4230-97-1 2-Allylcaprylat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 143 | Allyl phenoxyacetate CAS-Nr. 7493-74-5 2-Propenylphenoxy- acetat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 144 | Allyl phenylacetate CAS-Nr. 1797-74-6 2-Propenylbenzen- acetat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 145 | Allyl 3,5,5-trimethyl- hexanoate CAS-Nr. 71500-37-3 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 146 | Allyl cyclohexyloxy- acetate CAS-Nr. 68901-15-5 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 147 | Allyl isoamyloxyace- tate CAS-Nr. 67634-00-8 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 148 | Allyl 2-methylbutoxy- acetate CAS-Nr. 67634-01-9 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 149 | Allyl nonanoate CAS-Nr. 7493-72-3 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 150 | Allyl propionate CAS-Nr. 2408-20-0 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 151 | Allyl trimethylhexa- noate CAS-Nr. 68132-80-9 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 152 | Allyl heptine carbo- nate CAS-Nr. 73157-43-4 (Allyloct-2-ynoat) | | 0,002 % | Dieser Stoff darf nicht in Kombination mit anderen 2-Alkin- säureestern verwen- det werden (z. B. Methylheptincarbo- nat) | 153 | Amylcyclopentenone CAS-Nr. 25564-22-1 2-Pentylcyclopent-2- en-1-on | | 0,1 % | | 154 | Myroxylon balsamum var. pereirae extracts und distillates CAS-Nr. 8007-00-9 Perubalsamöl, abso- lut und Anhydrol (Perubalsamöl) | | 0,4 % | | 155 | 4-tert.-Butyldihydro- cinnamaldehyde CAS-Nr. 18127-01-0 3-(4-tert-Butylphe- nyl)-propionaldehyd | | 0,6 % | | 156 | Cuminum cyminum fruit oil und extract CAS-Nr. 84775-51-9 | a) 'Leave-on'- Produkte b) 'Rinse-off'- Produkte | a) 0,4 % Kreuz- kümmelöl | | 157 | cis-Rose ketone-1 (**) CAS-Nr. 23726-94-5 (Z)-1-(2,6,6-Trimethyl- 2-cyclohexen-1-yl)- 2-buten-1-on (cis-α-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 158 | trans-Rose ketone-2 (**) CAS-Nr. 23726-91-2 (E)-1-(2,6,6-Trimethyl -1-cyclohexen-1-yl)- 2-buten-1-on (trans-β-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 159 | trans-Rose ketone-5 (**) CAS-Nr. 39872-57-6 (E)-1-(2,4,4-Trimethyl -2-cyclohexen-1-yl)- 2-buten-1-on (Isodamascon) | | 0,02 % | | 160 | Rose ketone-4 (**) CAS-Nr. 23696-85-7 1-(2,6,6-Trimethylcy- clohexa-1,3-dien-1- yl) 2-buten-1-on (Damascenon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 161 | Rose ketone-3 (**) CAS-Nr. 57378-68-4 1-(2,6,6-Trimethyl-3- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (δ-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 162 | cis-Rose ketone-2 (**) CAS-Nr. 23726-92-3 1-(2,6,6-Trimethyl-l- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (cis-β-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 163 | trans-Rose ketone-1 (**) CAS-Nr. 24720-09-0 1-(2,6,6-Trimethyl-2- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (trans-α-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 164 | Rose ketone-5 (**) CAS-Nr. 33673-71-1 1-(2,4,4-Trimethyl-2- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on | | 0,02 % | | 165 | trans-Rose ketone-3 (**) CAS-Nr. 71048-82-3 1-(2,6,6-Trimethyl-3- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (trans-δ-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 166 | trans-2-hexenal CAS-Nr. 6728-26-3 | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,002 % | | 167 | l-Limonene CAS-Nr. 5989-54-8 (S)-p-Mentha-1,8- dien | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (*) | 168 | dl-Limonen (race- misch) CAS-Nr. 138-86-3 1,8(9)-p-Menthadien; p-Mentha-1,8-dien (Dipenten) | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (*) | 169 | Perillaldehyde CAS-Nr. 2111-75-3 p-Mentha-1,8-dien- 7-al | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,1 % | | 170 | Isobergamate CAS-Nr. 68683-20-5 Menthadien-7-me- thylformat | | 0,1 % | | 171 | Methoxydicyclopen- tadiencarboxaldehyd CAS-Nr. 86803-90-9 Octahydro-5-me- thoxy-4,7-methano- 1H-inden-2-carbox- aldehyd | | 0,5 % | | 172 | 3-Methylnon-2-ene- nitril CAS-Nr. 53153-66-5 | | 0,2 % | | 173 | Methyl octine carbo- nate CAS-Nr. 111-80-8 Methylnon-2-ynoat | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,002 % bei al- leiniger Ver- wendung In Kombination mit Methyl- heptin-carbo- nat darf der gemeinsame Anteil im Fertig- erzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der An- teil von Methyl- octincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf) | | 174 | Amylvinylcarbinyl acetate CAS-Nr. 2442-10-6 1-Octen-3-yl-acetat | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,3 % | | 175 | Propylidenephthalide CAS-Nr. 17369-59-4 3-Propylidenephtha- lid | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,01 % | | 176 | Isocyclogeraniol CAS-Nr. 68527-77-5 2,4,6-Trimethyl-3-cy- clohexen-1-methanol | | 0,5 % | | 177 | 2-Hexylidene cyclo- pentanone CAS-Nr. 17373-89-6 | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,06 % | | 178 | Methyl heptadienone CAS-Nr. 1604-28-0 6-Methyl-3,5-hepta- dien-2-on | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,002 % | | 179 | p-methylhydrocinna- mic aldehyde CAS-Nr. 5406-12-2 Cresylpropionalde- hyd p-Methyldihydro- cinnamaldehyd | | 0,2 % | | 180 | Liquidambar orienta- lis Balsam oil und extract CAS-Nr. 94891-27-7 (Styrax) | | 0,6 % | | 181 | Liquidambar styraci- flua balsam oil und extract CAS-Nr. 8046-19-3 (Styrax) | | 0,6 % | | 182 | Acetyl hexamethyl tetralin CAS-Nr. 21145-77-7 CAS-Nr. 1506-02-1 1-(5,6,7,8-Tetrahy- dro-3,5,5,6,8,8-hexa- methyl-2-naphthyl)- ethan-1-on (AHTN) | Alle kosmetischen Mittel, ausgenom- men Mundpflege- mittel | a) 'Leave-on'- Produkte: 0,1 % ausgenom- men: hydroalkoholi- sche Mittel: 1 % Parfüm: 2,5 % parfümierende Creme: 0,5 % b) 'Rinse-off'- Produkte: 0,2 % | | 183 | Commiphora erythrea engler var. glabres- cens engler gum extract und oil CAS-Nr. 93686-00-1 | | 0,6 % | | 184 | Opopanax chironium resin CAS-Nr. 93384-32-8 | | 0,6 % | | 185 | Toluol CAS-Nr. 108-88-3 EG-Nr. 203-625-9 | Nagelmittel | 25 % | | Außer Reich- weite von Kin- dern aufbewah- ren. Nur zur Benut- zung durch Er- wachsene. 186 | Diethylenglykol (DEG) CAS-Nr. 111-46-6 EG-Nr. 203-872-2 2,2´-Oxydiethanol | Spuren in Be- standteilen | 0,1 % | | 187 | Butoxydiglykol CAS-Nr. 112-34-5 EG-Nr. 203-961-6 Diethylenglykolmono- butylether (DEGBE) | Lösungsmittel in Haarfärbemitteln | 9 % | Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays) | 188 | Butoxyethanol CAS-Nr. 111-76-2 EG-Nr. 203-905-0 | Lösungsmittel in oxidativen Haarfär- bemitteln | 4 % | Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays) | Ethylenglykolmono- butylether (EGBE) | Lösungsmittel in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 2,0 % | Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays) | 189 | Trinatrium-5-hydroxy- 1-(4-sulfophenyl)- 4-(4-sulfophenylazo) pyrazol-3-carboxylat und Aluminiumsalz 10) Acid Yellow 23 CAS-Nr. 1934-21-0 EINECS-Nr. 217-699-5 Acid Yellow 23 Aluminium lake CAS-Nr. 12225-21-7 EINECS-Nr. 235-428-9 CI 19140 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 190 | Benzolmethanamin, N-Ethyl-N-[4-[[4-[ethyl- [(3-sulfophenyl)- methyl]-amino]-phenyl] [2-sulfophenyl)methy- len]-2,5-cyclohexadien- 1-yliden]-3-sulfo, inneres Salz, Dinatrium- salz und seine Ammoni- um- und Aluminium- salze 10) Acid Blue 9 CAS-Nr. 3844-45-9 EINECS-Nr. 223-339-8 Acid Blue 9 Ammonium salt CAS-Nr. 2650-18-2 EINECS-Nr. 220-168-0 Acid Yellow 9 Aluminum lake CAS-Nr. 68921-42-6 EINECS-Nr. 272-939-6 CI 42090 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 191 | Dinatrium-6-hydroxy- 5-[(2-methoxy-4-sulfo- nato-m-tolyl)azo] naphthalin-2-sulfonat 10) Curry Red CAS-Nr. 25956-17-6 EINECS-Nr. 247-368-0 CI 16035 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,4 % | | 192 | Trinatrium- 1-(1-naphthylazo)- 2-hydroxy- naphthalin-4',6,8- trisulfonat und Aluminiumsalz 10) Acid Red 18 CAS-Nr. 2611-82-7 EINECS-Nr. 220-036-2 Acid Yellow 18 Aluminium lake CAS-Nr. 12227-64-4 EINECS-Nr. 235-438-3 CI 16255 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | | |
193 | Hydrogen-3,6-bis (diethylamino)- 9-(2,4-disulfonato- phenyl)xanthylium, Natriumsalz 10) Acid Red 52 CAS-Nr. 3520-42-1 EINECS-Nr. 222-529-8 CI 45100 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett ange- geben werden. | 193 | Hydrogen-3,6-bis (diethylamino)- 9-(2,4-disulfonato- phenyl)xanthylium, Natriumsalz 10) Acid Red 52 CAS-Nr. 3520-42-1 EINECS-Nr. 222-529-8 CI 45100 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett ange- geben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 0,6 % 194 | Dinatrium-5-amino- 4-hydroxy-3-(phenyl- azo)naphthalin- 2,7-disulfonat 10) Acid Red 33 CAS-Nr. 3567-66-6 EINECS-Nr. 222-656-9 CI 17200 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 195 | Natrium-1-amino- 4-(cyclohexylamino)- 9,10-dihydro- 9,10-dioxoanthracen- 2-sulfonat 10) Acid Blue 62 CAS-Nr. 4368-56-3 EINECS-Nr. 224-460-9 CI 62045 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 196 | 1-[(2'-Methoxyethyl)- amino]-2-nitro- 4-[di-(2'-hydroxyethyl) amino]benzol 10) HC Blue No 11 CAS-Nr. 23920-15-2 EINECS-Nr. 459-980-7 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,0 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 197 | 1,5-Bis-(ß-hydroxy- ethyl)amino-2-nitro- 4-chlorbenzol 10) HC Yellow No 10 CAS-Nr. 109023-83-8 EINECS-Nr. 416-940-3 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,1 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 198 | 3-Methylamino-4-nitro- phenoxyethanol 10) 3-Methylamino-4-nitro- phenoxyethanol (INCI) CAS-Nr. 59820-63-2 EINECS-Nr. 261-940-7 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,15 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 199 | 2,2'-[[4-[(2-Hydroxy- ethyl)amino]-3-nitro- phenyl]imino]bis- ethanol 10) HC Blue No 2 CAS-Nr. 33229-34-4 EINECS-Nr. 251-410-3 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,8 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen 200 | 1-Propanol, 3-[[4-[Bis(2-hydroxy- ethyl)amino]-2-nitro- phenyl]amino] 10) HC Violet No 2 CAS-Nr. 104226-19-9 EINECS-Nr. 410-910-3 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,0 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen 201 | Phenol, 2-Chlor- 6-(ethylamin)-4-nitro- 10) 2-Chlor-6-(ethylamino)- 4-nitrophenol CAS-Nr. 131657-78-8 EINECS-Nr. 411-440-1 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 3,0 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen | |
202 | 4,4'-[1,3-Propandiyl bis(oxy)]bisbenzol- 1,3-diamin und sein Tetrahydrochloridsalz 10) 2 1,3-Bis-(2,4-diamino- phenoxy)-propan CAS-Nr. 81892-72-0 EINECS-Nr. 279-845-4 1,3-bis-(2,4-Diamino- phenoxy)-propan HCl CAS-Nr. 74918-21-1 EINECS-Nr. 278-022-7 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 1,2 % berech- net als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochlo- ridsalz), nicht überschreiten. | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett ange- geben werden. Für a) und b) gilt: Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen | 202 | 4,4'-[1,3-Propandiyl bis(oxy)]bisbenzol- 1,3-diamin und sein Tetrahydrochloridsalz 10) 2 1,3-Bis-(2,4-diamino- phenoxy)-propan CAS-Nr. 81892-72-0 EINECS-Nr. 279-845-4 1,3-bis-(2,4-Diamino- phenoxy)-propan HCl CAS-Nr. 74918-21-1 EINECS-Nr. 278-022-7 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 1,2 % berech- net als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochlo- ridsalz), nicht überschreiten. | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett ange- geben werden. Für a) und b) gilt: Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 1,2 % als freie Base (1,8 % als Tetrahydro- chloridsalz) | |
203 | 6-Methoxy-N2-methyl- 2,3-pyridindiaminhydro- chlorid und Dihydro- chloridsalz 10) 6-Methoxy-2-methyl- amino-3-aminopyridin HCl CAS-Nr. 90817-34-8 (HCl) CAS-Nr. 83732-72-3 (2HCl) EINECS-Nr. 280-622-9 (2HCl) | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 0,68 % berech- net als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Für a) und b) gilt: Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen | 203 | 6-Methoxy-N2-methyl- 2,3-pyridindiaminhydro- chlorid und Dihydro- chloridsalz 10) 6-Methoxy-2-methyl- amino-3-aminopyridin HCl CAS-Nr. 90817-34-8 (HCl) CAS-Nr. 83732-72-3 (2HCl) EINECS-Nr. 280-622-9 (2HCl) | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 0,68 % berech- net als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Für a) und b) gilt: Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 0,68 % als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid) 204 | 2,3-Dihydro-1H-indol- 5,6-diol und sein Hydrobromidsalz 10) Dihydroxyindolin CAS-Nr. 29539-03-5 Dihydroxyindolin HBr CAS-Nr. 138937-28-7 EINECS-Nr. 421-170-6 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,0 % | | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen | |
205 | 4-Hydroxypropylamino- 3-nitro-phenol 10) 4-Hydroxypropylamino- 3-nitro-phenol (INCI) CAS-Nr. 92952-81-3 EINECS-Nr. 406-305-9 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 2,6 % berech- net als freie Base nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. | 205 | 4-Hydroxypropylamino- 3-nitro-phenol 10) 4-Hydroxypropylamino- 3-nitro-phenol (INCI) CAS-Nr. 92952-81-3 EINECS-Nr. 406-305-9 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 2,6 % berech- net als freie Base nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. |
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 2,6 % --- (*) Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis. (**) Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten. Teil B (weggefallen) Teil C Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | zugelassen bis Anwendungsgebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen a | b | c | d | e | f | g 1 | (aufgehoben) 2 | (aufgehoben) | |
3 | 4-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 610-81-1) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 3,0% b) 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 4 | 2,7-Napththalenediol (CAS-Nr. 582-17-2) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5% | | 31.12.2010 5 | m-Aminophenol (CAS-Nr. 591-27-5) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 6 | 2,6-Dihydroxy-3,4- dimethylpyridine (CAS-Nr. 84540-27-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 | 3 | 4-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 610-81-1) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 3,0% b) 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | a) b) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 4 | 2,7-Napththalenediol (CAS-Nr. 582-17-2) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 5 | m-Aminophenol (CAS-Nr. 591-27-5) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 6 | 2,6-Dihydroxy-3,4- dimethylpyridine (CAS-Nr. 84540-27-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
7 | (aufgehoben) 8 | (aufgehoben) 9 | (aufgehoben) | |
10 | Hydroxyethyl-2- Nitroptoluidine (CAS-Nr. 100418-33-5) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0 b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 11 | 2-Hydroxyethyl- picramicacid (CAS-Nr. 99610-72-7) und ihre Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 3,0% b) 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 12 | p-Methylaminophenol (CAS-Nr. 150-75-4) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0 | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 | 10 | Hydroxyethyl-2- Nitroptoluidine (CAS-Nr. 100418-33-5) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0 b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 11 | 2-Hydroxyethyl- picramicacid (CAS-Nr. 99610-72-7) und ihre Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 3,0% b) 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 12 | p-Methylaminophenol (CAS-Nr. 150-75-4) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0 | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
13 | (aufgehoben) 14 | (aufgehoben) 15 | (aufgehoben) | |
16 | HC Blue No 12 (CAS-Nr. 104516-93-0) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 1,5% b) 1,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,75% | a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 | 16 | HC Blue No 12 (CAS-Nr. 104516-93-0) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 1,5% b) 1,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,75% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
17 | (aufgehoben) | | | | | 18 | (aufgehoben) | |
19 | 3-Amino-2,4-di- chlorophenol (CAS-Nr. 61693-43-4) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 20 | Phenylmethyl- pyrazolone (CAS-Nr. 89-25-8) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25% | | 31.12.2010 21 | 2-Methyl-5-hy-droxy- ethylaminophenol (CAS-Nr. 55302-96-0) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 22 | Hydroxybenzo- morpholine (CAS-Nr. 26021-57-8) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 23 | (aufgehoben) | | | | | 31.12.2007 | 19 | 3-Amino-2,4-di- chlorophenol (CAS-Nr. 61693-43-4) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 20 | Phenylmethyl- pyrazolone (CAS-Nr. 89-25-8) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 21 | 2-Methyl-5-hy-droxy- ethylaminophenol (CAS-Nr. 55302-96-0) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 22 | Hydroxybenzo- morpholine (CAS-Nr. 26021-57-8) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 23 | (aufgehoben) | | | | | |
24 | (aufgehoben) | |
25 | 2,6-Dimethoxy-3,5- pyridinediamine (CAS-Nr. 85679-78-3) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 26 | HC Orange No 2 (CAS-Nr. 85765-48-6) und seine Salze | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 1,0% | | | 31.12.2010 27 | HC Violet No 1 (CAS-Nr. 82576-75-8) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 0,5% b) 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25% | | 31.12.2010 | 25 | 2,6-Dimethoxy-3,5- pyridinediamine (CAS-Nr. 85679-78-3) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 26 | HC Orange No 2 (CAS-Nr. 85765-48-6) und seine Salze | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 1,0% | | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 27 | HC Violet No 1 (CAS-Nr. 82576-75-8) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 0,5% b) 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
28 | (aufgehoben) 29 | 2-Hydroxyethylamino- 5-nitroanisole (CAS-Nr. 66095-81-6) und seine Salze | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 1,0% | | | 31.12.2010 30 | (aufgehoben) | |
31 | HC Red No 13 (CAS-Nr. 94158-13-1) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,5% b) 2,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,25% | | 31.12.2010 32 | 1,5-Naphthalenediol (CAS-Nr. 83-56-7) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5% | | 31.12.2010 33 | Hydroxypropyl-bis-(N- hydroxyethyl-p-phenyle- nediamine) (CAS-Nr. 128729-30-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid peroxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen | 31.12.2010 34 | o-Aminophenol (CAS-Nr. 95-55-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0 | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | | 31.12.2010 35 | 4-Amino-2-hydroxy- toluene (CAS-Nr. 2835-95-2) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | | 31.12.2010 36 | 2,4-Diamino- phenoxyethanol (CAS-Nr. 66422-95-5) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 4,0 | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 2,0% | | 31.12.2010 37 | 2-Methylresorcinol (CAS-Nr. 608-25-3) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | | 31.12.2010 38 | 4-Amino-m-cresol (CAS-Nr. 2835-99-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | | 31.12.2010 39 | 2-Amino-4-hydroxy- ethylaminoanisole (CAS-Nr. 83763-47-7) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | | 31.12.2010 | 31 | HC Red No 13 (CAS-Nr. 94158-13-1) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,5% b) 2,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,25% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 32 | 1,5-Naphthalenediol (CAS-Nr. 83-56-7) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 33 | Hydroxypropyl-bis-(N- hydroxyethyl-p-phenyle- nediamine) (CAS-Nr. 128729-30-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid peroxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 34 | o-Aminophenol (CAS-Nr. 95-55-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0 | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 35 | 4-Amino-2-hydroxy- toluene (CAS-Nr. 2835-95-2) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 36 | 2,4-Diamino- phenoxyethanol (CAS-Nr. 66422-95-5) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 4,0 | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 2,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 37 | 2-Methylresorcinol (CAS-Nr. 608-25-3) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 38 | 4-Amino-m-cresol (CAS-Nr. 2835-99-6) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 39 | 2-Amino-4-hydroxy- ethylaminoanisole (CAS-Nr. 83763-47-7) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
40 | (aufgehoben) | | | | | 41 | (aufgehoben) 42 | (aufgehoben) | | | | | 43 | (aufgehoben) | |
44 | Hydroxyethyl-3,4- methylenedioxyaniline (CAS-Nr. 81329-90-0) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | | 31.12.2010 | 44 | Hydroxyethyl-3,4- methylenedioxyaniline (CAS-Nr. 81329-90-0) und seine Salze | Oxidations- haarfärbemittel | 3,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
45 | (aufgehoben) 46 | (aufgehoben) 47 | (aufgehoben) | |
48 | 3-Nitro-p-hydroxy- ethylaminophenol (CAS-Nr. 65235-31-6) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 6,0% b) 6,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 3,0% | | 31.12.2010 49 | 4-Nitrophenyl- aminoethylurea (CAS-Nr. 27080-42-8) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 0,5% b) 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentrationbei derAnwendungvon 0,25% | | 31.12.2010 50 | HC Red No 10 + HC Red No 11 (CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0% b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | | 31.12.2010 | 48 | 3-Nitro-p-hydroxy- ethylaminophenol (CAS-Nr. 65235-31-6) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 6,0% b) 6,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 3,0% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 49 | 4-Nitrophenyl- aminoethylurea (CAS-Nr. 27080-42-8) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 0,5% b) 0,5% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentrationbei der Anwendungvon 0,25% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 50 | HC Red No 10 + HC Red No 11 (CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0% b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
51 - 54 | (aufgehoben) | |
55 | 2-Chloro-6-ethylamino- 4-nitrophenol (CAS-Nr. 131657-78-8) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) (aufgehoben) | a) 3,0% b) (aufgehoben) | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 | | 31.12.2010 56 | 2-Amino-6-chloro- 4-nitrophenol (CAS-Nr. 6358-09-4 und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0% b) 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | | 31.12.2010 | 55 | 2-Chloro-6-ethylamino- 4-nitrophenol (CAS-Nr. 131657-78-8) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) (aufgehoben) | a) 3,0% b) (aufgehoben) | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 56 | 2-Amino-6-chloro- 4-nitrophenol (CAS-Nr. 6358-09-4 und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0% b) 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2010 |
57 | (weggefallen) | | | | | 58 | (aufgehoben) 59 | (weggefallen) | | | | | 60 | (weggefallen) | | | | | | |
61 | (weggefallen) | | | | | 31.12.2007 62 | (weggefallen) | | | | | 31.12.2007 | 61 | (weggefallen) | | | | | 62 | (weggefallen) | | | | | |
1) Hinsichtlich der mit einem Stern gekennzeichneten Stoffe siehe Fußnote zu Anlage 1. 2) Werden die (x) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 100 nicht überschreiten. Werden die mit (xx) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 200 nicht überschreiten. 3) Die Menge an Natrium-, Kalium- oder Lithiumhydroxid wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid. Bei Mischungen darf der Gesamtgehalt die für das jeweilige Anwendungsgebiet festgelegte einzelne Höchstkonzentration in Spalte d nicht überschreiten. Die Menge an Gesamthydroxid wird in diesem Fall ausgedrückt in Massenanteilen des Hydroxids mit der höchsten Molmasse. 4) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 3. 5) Nur für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben. 6) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 9. 7) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 23. 8) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 8. 9) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 34. 10) Die freie Base und Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anlage 1 untersagt wird. |
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