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Artikel 1 - Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (54. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.2010 BGBl. I S. 852 (Nr. 35); Geltung ab 13.07.2010
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 13. Juli 2010 KosmetikV § 6a, Anlage 2

Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. April 2010 (BGBl. I S. 447) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 6a wird folgender Absatz 16 angefügt:

„(16) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften des § 2 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Verordnung in der bis zum 12. Juli 2010 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 1. November 2012 an den Endverbraucher abgegeben werden."

2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Teil A wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 8 wird in Spalte f Buchstabe a und b jeweils der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt.

bb)
In Nummer 8a wird in Spalte f Buchstabe a und b jeweils

aaa)
der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt und

bbb)
der Satz „Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden."

angefügt.

cc)
In Nummer 9 werden in Spalte f Buchstabe a und b jeweils

aaa)
der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

und

bbb)
der Satz „Enthält Toluylendiamin." durch den Satz „Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine)."

ersetzt.

dd)
In Nummer 9a wird in Spalte f der Satz „Wie unter Nummer 9 in Spalte f angegeben." durch die folgenden Buchstaben a und b ersetzt:

„a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere

allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

 
b)
Nur für gewerbliche Verwendung.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden."

ee)
In Nummer 16 Spalte f wird der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen." durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine zeitweilige Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt.

ff)
In Nummer 22 Spalte f Buchstabe a werden jeweils der Nummer 1 und 2 die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

angefügt.

gg)
In den Nummern 193 und 205 werden jeweils in Spalte f dem Buchstaben a die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

angefügt.

hh)
In den Nummern 202 und 203 wird jeweils in Spalte f der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt.

b)
Teil C wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3 Spalte f wird der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt.

bb)
In den Nummern 4, 20, 26, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39 und 44 werden in Spalte f jeweils die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

angefügt.

cc)
In den Nummern 5, 6, 12, 19, 21, 22, 25 und 33 wird in Spalte f jeweils der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt.

dd)
In den Nummern 10, 11 und 16 werden in Spalte f jeweils

aaa)
die Angabe „b)" gestrichen und

bbb)
der Satz „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen" durch die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ersetzt.

ee)
In den Nummern 27, 48 und 56 werden in Spalte f jeweils folgende Buchstaben a und b eingefügt:

„a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

ff)
In den Nummern 31, 49, 50 und 55 werden in Spalte f Buchstabe a jeweils die Sätze

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

-
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

-
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

-
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."

eingefügt.