Anlage 3 (zu den §§ 2 und 3 Abs. 1)
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 *) | Stoffe mit östrogener Wirkung (ausgenommen 17-β-Östradiol und seine esterartigen Derivate) und Stoffe mit androgener oder gestagener Wirkung (einschließlich Stoffe der lfd. Nrn. 2 und 4) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Brunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer | Verabreichung an eindeutig identifizierte Nutztiere |
2 *) | Testosteron, Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren; Abbruch einer unerwünschten Trächtigkeit | nur als Injektion oder im Falle der Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke auch als Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere |
3 *) | Stoffe mit androgener Wirkung | Fische (außer Masttiere) | sexuelle Inversion während der ersten drei Lebensmonate | |
4 *) | Allyltrenbolon (Altrenogest) | Equiden (außer Masttiere) | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren | nur orale Anwendung |
- *)
- Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.
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interne Verweise§ 2 PharmStV (vom 07.01.2023) ... in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Stoffe, deren Anwendung nicht nach § 1 ausgeschlossen ist, dürfen ... werden, sofern sie 1. als Tierarzneimittel für die in den Anlagen 2 und 3 genannten Anwendungsgebiete zugelassen sind und 2. entsprechend der jeweiligen ...
§ 3 PharmStV ... § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder entgegen § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder 3 zugeführt worden sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. (2) Die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740
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