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Zitierungen von § 38 ErbbauRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 ErbbauRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbbauRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 31 BRBG 2010 Änderung des Erbbaurechtsgesetzes
... 22 wird die Angabe „3." durch die Angabe „2." ersetzt. 6. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Für ein Erbbaurecht, mit dem ... „2." ersetzt. 6. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Für ein Erbbaurecht, mit dem ein Grundstück am 21. Januar 1919 belastet war, ...