Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
Anlage 4 (zu § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 3 Nr. 1 und § 29 Abs. 1) Anforderungen an das Sammeln der Rohmilch im Erzeugerbetrieb und an das Anliefern im Be- oder Verarbeitungsbetrieb
siehe BGBl. I 2000 S. 1192
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4970/a69160.htm