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§ 1 - Tabakprodukt-Verordnung (TabProdV k.a.Abk.)

§ 1 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieser Verordnung sind

1.
Tabakerzeugnisse:

Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes;

2.
Packungen:

Fertigpackungen im Sinne des § 42 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 3 Nr. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bestimmt sind;

3.
Teer:

das nikotinfreie trockene Rauchkondensat;

4.
Nikotin:

die Nikotinalkaloide;

5.
Zusatzstoff:

jeder bei der Herstellung oder Zubereitung eines Tabakerzeugnisses verwendete und im Endprodukt, auch in veränderter Form, noch vorhandene Stoff oder Bestandteil einschließlich Papier, Filter, Druckerschwärze und Klebstoffe, jedoch mit Ausnahme des Tabakblattes und anderer natürlicher oder nicht verarbeiteter Teile der Tabakpflanze.





 

Frühere Fassungen von § 1 Tabakprodukt-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 5 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
vom 25.07.2013 BGBl. I S. 2722

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Tabakprodukt-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TabProdV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabProdV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 5 MesswNG Änderung der Tabakprodukt-Verordnung
... § 1 Nummer 2 der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4434), die zuletzt durch ...