Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 6 - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV)

neugefasst durch B. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 3135; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Geltung ab 20.12.1977; FNA: 800-7-1 Arbeitsvertragsrecht
|

§ 6 Bergmannsprämie bei Einsatz der Grubenwehr



Für Schichten, die ein Arbeitnehmer als Teilnehmer an Rettungsaktionen bei Grubenunglücken verfährt, wird die Bergmannsprämie gewährt.

Anzeige