§ 12 ELFG Überleitungsvorschriften ... und mit seinen Verbindlichkeiten und Forderungen in den Erblastentilgungsfonds nach § 1 überführt. Der Erblastentilgungsfonds wird Rechtsnachfolger des Kreditabwicklungsfonds. ... werden die dort bezeichneten Verbindlichkeiten vom Erblastentilgungsfonds nach § 1 übernommen. (3) Abweichend von Artikel 23 Abs. 3 des Einigungsvertrages erstatten ... 1994 an den Kreditabwicklungsfonds und ab 1. Januar 1995 an den Erblastentilgungsfonds nach § 1 abzuführen. (6) Im Falle der Liquidation oder des Verkaufs von ... 1994 an den Kreditabwicklungsfonds und ab dem 1. Januar 1995 an den Erblastentilgungsfonds (§ 1 ) ...