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Zitierungen von § 1 GFlHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GFlHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GFlHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 GFlHV Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch in zugelassenen Betrieben
... zugelassenen Betrieben dürfen Erzeugnisse im Sinne des § 1 Nr. 4 Buchstabe b nur so behandelt oder zubereitet werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr ...
§ 12 GFlHV Registrierung von Betrieben
...  Geflügelschlacht-, Geflügelfleischzerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe nach § 1 Nr. 10 sowie landwirtschaftliche Betriebe mit geringer Produktion von Geflügelfleisch,  ...
§ 15 GFlHV Schlachtgeflügel und Geflügelfleisch aus anderen Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
... Abweichend von Satz 1 ist bei Schlachtgeflügel, das unmittelbar aus Betrieben nach § 1 Nr. 8 verbracht wird, eine Bescheinigung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 ausreichend. (2) ...
Anlage 1 GFlHV (zu den §§ 2, 4 bis 8 und 16)
... überwacht. 6. Bei frischem Geflügelfleisch aus Betrieben nach § 1 Nr. 10 Buchstabe a und b, das gemäß Kapitel V Nr. 1 als tauglich beurteilt worden ist, ...
Anlage 3 GFlHV (zu den §§ 9, 10 und 14) Hygienische Anforderungen an das Gewinnen, Zubereiten und Behandeln von Geflügelfleisch und an das Personal in zugelassenen Betrieben; Betriebseigene Kontrollen in zugelassenen Betrieben
... Geflügelfleischerzeugnissen, ausgenommen Geflügelfleischerzeugnisse im Sinne des § 1 Nr. 4 Buchstabe b, in Verpackungen, die nicht für Verbraucher im Sinne des § 6 Abs. 1 ...
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