§ 12 Zwischenüberprüfung
1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt im Jahr 2014 unter Mitwirkung von Verbänden der deutschen Wirtschaft und Energiewirtschaft unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender Entwicklungen bei der KWK-Stromerzeugung eine Zwischenüberprüfung über die Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und dieses Gesetzes, der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen und der jährlichen Zuschlagzahlungen durch. 2Im Hinblick auf die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erfolgt die Zwischenüberprüfung in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 KWKFördG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ... § 10 Zuständigkeit § 11 Kosten § 12 Zwischenüberprüfung". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: ... Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: § 12 Zwischenüberprüfung Das ... erforderlich ist." 15. § 12 wird wie folgt gefasst: § 12 Zwischenüberprüfung Das Bundesministerium für Wirtschaft und ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 13 EEGReformG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ... und werden die Wörter „die §§ 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12 " durch die Wörter „die §§ 9, 12 Absatz 4 sowie die §§ 14 und ... 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12" durch die Wörter „die §§ 9, 12 Absatz 4 sowie die §§ 14 und 15" ersetzt. 3. § 7 wird wie folgt ... ermöglichen." c) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 4. § 12 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „Technologie" wird durch das Wort ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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