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Zitierungen von § 5a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a KWKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KWKG Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen (vom 19.07.2012)
... wenn der Umfang der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen nicht mehr den Anforderungen nach § 5a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b entspricht oder wenn eine bestehende KWK-Anlage vom selben Betreiber ...
§ 5b KWKG Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern (vom 19.07.2012)
... ist die Erweiterung einer bestehenden Anlage aus fabrikneuen Komponenten. (3) § 5a Absatz 4 gilt entsprechend. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für den Neu- und ...
§ 6a KWKG Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen (vom 19.07.2012)
... zu erteilen, wenn der Neu- oder Ausbau des Wärmenetzes die Voraussetzungen nach § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllt. Sein Antrag muss enthalten: 1. die ... oder einer vereidigten Buchprüferin über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5a Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie über die Angaben nach § 7a Abs. 1 Satz 2 und 3 und die ...
§ 7a KWKG Zuschlagzahlung für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen (vom 19.07.2012)
... Stelle legt den Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen nach § 5a fest. Der Zuschlag beträgt 1. für neu verlegte Wärmeleitungen ...
§ 13 KWKG Übergangsbestimmungen (vom 19.07.2012)
... bis zum 31. Dezember 2011 erfolgt ist, auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 5a und 7a in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 35 KWKG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... der Betreiber von Wärme- und Kältenetzen auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 5a , 6a und 7a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die diesbezüglichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  § 5 Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen § 5a Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen § 5b ... wenn der Umfang der Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen nicht mehr den Anforderungen nach § 5a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b entspricht oder wenn eine bestehende KWK-Anlage vom selben Betreiber ... gelten die entsprechenden Regelungen nach Absatz 1 Satz 2 und 3." 7. § 5a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... 1 bis 4 gelten für den Kältenetzausbau entsprechend." 8. Nach § 5a wird folgender § 5b eingefügt: „§ 5b Zuschlagberechtigter Neu- ... ist die Erweiterung einer bestehenden Anlage aus fabrikneuen Komponenten. (3) § 5a Absatz 4 gilt entsprechend. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für den Neu- und ... Stelle legt den Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen nach § 5a fest. Der Zuschlag beträgt 1. für neu verlegte Wärmeleitungen mit ... bis zum 31. Dezember 2011 erfolgt ist, auf Zahlung eines Zuschlags sind die §§ 5a und 7a in der bis zum 19. Juli 2012 geltenden Fassung anzuwenden." --- ...

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
G. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
Artikel 5 EGEnLAG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 6a Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 5a Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2" ... In Satz 1 wird die Angabe „§ 5a Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt. b) In Satz 2 Nr. 3 werden nach der Angabe ...