Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben

§ 2 - Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (GrundVZÜV)

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 
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