Anlage 1 (zu § 8 Abs. 4)
(siehe BGBl. I 2004 S. 1007)
interne Verweise§ 8 ÜDolmPrV Bestehen der Prüfungen ... Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 2 ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 auszustellen. Über das Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 ist ein Zeugnis ...
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