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Synopse aller Änderungen des BBergG am 07.12.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 7. Dezember 2016 durch Artikel 4 des BImSchGuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBergG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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BBergG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.12.2016 geltenden Fassung | BBergG n.F. (neue Fassung) in der am 07.12.2016 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Erster Teil Einleitende Bestimmungen § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze § 4 Begriffsbestimmungen § 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Zweiter Teil Bergbauberechtigungen Erstes Kapitel Bergfreie Bodenschätze Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum § 6 Grundsatz § 7 Erlaubnis § 8 Bewilligung § 9 Bergwerkseigentum § 10 Antrag § 11 Versagung der Erlaubnis § 12 Versagung der Bewilligung § 13 Versagung der Verleihung von Bergwerkseigentum § 14 Vorrang § 15 Beteiligung anderer Behörden § 16 Form, Inhalt und Nebenbestimmungen § 17 Entstehung des Bergwerkseigentums § 18 Widerruf § 19 Aufhebung der Erlaubnis und Bewilligung § 20 Aufhebung von Bergwerkseigentum § 21 Beteiligung an der Aufsuchung § 22 Übertragung und Übergang der Erlaubnis und Bewilligung § 23 Veräußerung von Bergwerkseigentum Zweiter Abschnitt Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum § 24 Zulässigkeit der Vereinigung § 25 Voraussetzungen der Vereinigung § 26 Genehmigung der Vereinigung, Berechtsamsurkunde § 27 Wirkung der Vereinigung § 28 Teilung § 29 Austausch Dritter Abschnitt Feldes- und Förderabgabe § 30 Feldesabgabe § 31 Förderabgabe § 32 Feststellung, Erhebung und Änderung der Feldes- und Förderabgabe Vierter Abschnitt Fundanzeige § 33 Anzeige und Entschädigung Zweites Kapitel Grundeigene Bodenschätze § 34 Inhalt der Befugnis zur Aufsuchung und Gewinnung grundeigener Bodenschätze Drittes Kapitel Zulegung § 35 Voraussetzungen § 36 Verfahren § 37 Entschädigung § 38 Inhalt der Zulegung, Aufhebung, Förderabgabe Dritter Teil Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung Erster Abschnitt Aufsuchung § 39 Einigung mit dem Grundeigentümer, Zustimmung anderer Behörden, Entschädigung § 40 Streitentscheidung § 41 Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung Zweiter Abschnitt Gewinnung § 42 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung bergfreier Bodenschätze § 43 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze § 44 Hilfsbaurecht § 45 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauen § 46 Hilfsbau bei Bergwerkseigentum § 47 Benutzung fremder Grubenbaue Dritter Abschnitt Verbote und Beschränkungen § 48 Allgemeine Verbote und Beschränkungen § 49 Beschränkung der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und innerhalb der Küstengewässer Zweites Kapitel Anzeige, Betriebsplan § 50 Anzeige § 51 Betriebsplanpflicht § 52 Betriebspläne für die Errichtung und Führung des Betriebes § 53 Betriebsplan für die Einstellung des Betriebes, Betriebschronik § 54 Zulassungsverfahren § 55 Zulassung des Betriebsplanes § 56 Form und Inhalt der Zulassung, Sicherheitsleistung § 57 Abweichungen von einem zugelassenen Betriebsplan § 57a Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung § 57b Vorzeitiger Beginn, Vorbescheide, Teilgenehmigungen, Vorrang § 57c Ermächtigung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 57d Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben |
Drittes Kapitel Verantwortliche Personen § 58 Personenkreis § 59 Beschäftigung verantwortlicher Personen § 60 Form der Bestellung und Abberufung verantwortlicher Personen, Namhaftmachung § 61 Allgemeine Pflichten § 62 Übertragbarkeit bestimmter Pflichten und Befugnisse Viertes Kapitel Sonstige Bestimmungen für den Betrieb § 63 Rißwerk § 64 Markscheider § 64a (aufgehoben) Vierter Teil Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen § 65 Anzeige, Genehmigung, allgemeine Zulassung, Prüfung § 66 Schutzmaßnahmen, Wiedernutzbarmachung, Fachkunde § 67 Technische und statistische Unterlagen, Markscheidewesen § 68 Erlaß von Bergverordnungen Fünfter Teil Bergaufsicht § 69 Allgemeine Aufsicht § 70 Allgemeine Aufsichtsbefugnisse, Auskunfts- und Duldungspflichten § 71 Allgemeine Anordnungsbefugnis § 72 Verhinderung unerlaubter Tätigkeiten, Sicherstellung § 73 Untersagung der Beschäftigung verantwortlicher Personen § 74 Hilfeleistung, Anzeigepflicht Sechster Teil Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte § 75 Anlegung und Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte § 76 Einsicht Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen Erstes Kapitel Grundabtretung Erster Abschnitt Zulässigkeit und Voraussetzungen der Grundabtretung § 77 Zweck der Grundabtretung § 78 Gegenstand der Grundabtretung § 79 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Grundabtretung § 80 Grundabtretungsbegünstigter und -pflichtiger § 81 Umfang der Grundabtretung § 82 Ausdehnung der Grundabtretung § 83 Sinngemäße Anwendung von Vorschriften Zweiter Abschnitt Entschädigung § 84 Entschädigungsgrundsätze § 85 Entschädigung für den Rechtsverlust § 86 Entschädigung für andere Vermögensnachteile, Mitverschulden § 87 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 88 Schuldübergang bei Entziehung des Eigentums an Grundstücken § 89 Entschädigungsleistung § 90 Wertänderungen, Veränderungen, Begründung neuer Rechtsverhältnisse Dritter Abschnitt Vorabentscheidung, Ausführung und Rückgängigmachen der Grundabtretung § 91 Vorabentscheidung § 92 Ausführung der Grundabtretung § 93 Hinterlegung § 94 Geltendmachung der Rechte an der Hinterlegung, Verteilungsverfahren § 95 Lauf der Verwendungsfrist § 96 Aufhebung der Grundabtretung Vierter Abschnitt Vorzeitige Besitzeinweisung § 97 Voraussetzungen § 98 Besitzeinweisungsentschädigung § 99 Zustandsfeststellung § 100 Wirksamwerden und Rechtsfolgen der vorzeitigen Besitzeinweisung, Sicherheitsleistung § 101 Aufhebung und Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung § 102 Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung Fünfter Abschnitt Kosten, Zwangsvollstreckung, Verfahren § 103 Kosten § 104 Vollstreckbarer Titel § 105 Verfahren § 106 Benachrichtigungen Zweites Kapitel Baubeschränkungen § 107 Festsetzung von Baubeschränkungsgebieten § 108 Wirkung der Festsetzung § 109 Entschädigung Drittes Kapitel Bergschaden Erster Abschnitt Anpassung § 110 Anpassungspflicht § 111 Sicherungsmaßnahmen § 112 Verlust des Ersatzanspruchs § 113 Bauwarnung Zweiter Abschnitt Haftung für Bergschäden Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen § 114 Bergschaden § 115 Ersatzpflicht des Unternehmers § 116 Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten § 117 Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung, Rechte Dritter § 118 Mitwirkendes Verschulden § 119 Mitwirkung eines Dritten § 120 Bergschadensvermutung § 121 Verhältnis zu anderen Vorschriften Zweiter Unterabschnitt Bergschadensausfallkasse § 122 Ermächtigung § 123 Durchführungsverordnung Dritter Abschnitt Bergbau und öffentliche Verkehrsanlagen § 124 Öffentliche Verkehrsanlagen Vierter Abschnitt Beobachtung der Oberfläche § 125 Messungen Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen § 126 Untergrundspeicherung § 127 Bohrungen § 128 Alte Halden § 129 Versuchsgruben, Bergbauversuchsanstalten § 130 (aufgehoben) § 131 Hauptstellen für das Grubenrettungswesen Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel § 132 Forschungshandlungen § 133 Unterwasserkabel und Transit-Rohrleitungen § 134 Überwachung und Vollziehung von Verwaltungsakten, Zusammenwirken § 135 Gebühren- und Auslagenermächtigung § 136 Zuständigkeiten für sonstige Verwaltungsaufgaben § 137 Übergangsregelung Zehnter Teil Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung Erstes Kapitel Bundesprüfanstalt für den Bergbau § 138 Errichtung § 139 Aufgaben § 140 Inanspruchnahme, Gebühren Zweites Kapitel Sachverständigenausschuß, Durchführung § 141 Sachverständigenausschuß Bergbau § 142 Zuständige Behörden § 143 Verwaltungsvorschriften Elfter Teil Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften § 144 Klage vor den ordentlichen Gerichten § 145 Ordnungswidrigkeiten § 146 Straftaten § 147 Erforschung von Straftaten § 148 Tatort, Gerichtsstand Zwölfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen Erstes Kapitel Alte Rechte und Verträge § 149 Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge § 150 Ausnahme von der Bergfreiheit von Bodenschätzen § 151 Bergwerkseigentum § 152 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge zur Aufsuchung, Forschungshandlungen § 153 Konzessionen, Erlaubnisse und Verträge zur Gewinnung § 154 Bergwerke, Bergwerksberechtigungen und Sonderrechte § 155 Dingliche Gewinnungsrechte § 156 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge über grundeigene Bodenschätze § 157 Grundrenten § 158 Erbstollengerechtigkeiten § 159 Alte Rechte und Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken § 160 Enteignung alter Rechte und Verträge § 161 Ausdehnung von Bergwerkseigentum auf aufgehobene Längenfelder § 162 Entscheidung, Rechtsänderung Zweites Kapitel Auflösung und Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften § 163 Auflösung und Umwandlung § 164 Abwicklung § 164a Überleitung § 165 Fortgeltendes Recht Drittes Kapitel Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften § 166 Bestehende Hilfsbaue § 167 Fortgeltung von Betriebsplänen und Anerkennungen § 168 Erlaubnisse für Transit-Rohrleitungen § 168a Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres § 168b Vorhandene Unterwasserkabel § 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe § 170 Haftung für verursachte Schäden § 170a Verjährung bei Bergschäden § 171 Eingeleitete Verfahren § 172 Mutungen § 173 Zusammenhängende Betriebe § 174 (aufgehoben) § 175 (aufgehoben) § 176 Außerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung § 177 (aufgehoben) § 178 Inkrafttreten | |
§ 57d (neu) | § 57d Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben |
(1) 1 Bei der Zulassung eines Betriebsplans zur Errichtung oder Änderung eines Betriebs ist ein Rahmen- oder Sonderbetriebsplan zu verlangen und die Öffentlichkeit entsprechend § 23b Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beteiligen, wenn 1. es sich dabei um eine störfallrelevante Errichtung und einen Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer Anlage nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist und die keiner Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedarf, 2. durch die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nach § 3 Absatz 5c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstmalig unterschritten wird, der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird und 3. keine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach § 52 Absatz 2a Satz 1 vorgesehen ist. 2 § 18 der Störfall-Verordnung ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass anstelle des Antrags nach § 23b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Antrag auf Betriebsplanzulassung tritt. 3 Anforderungen nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der auf Grundlage des § 23 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen sind, sofern sie über die Anforderungen nach § 55 hinausgehen, öffentliche Interessen im Sinne des § 48 Absatz 2 Satz 1. (2) 1 Bei Vorhaben, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen und bei denen die Öffentlichkeitsbeteiligung nach den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten Vorschriften erfolgt, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Maßgabe durchzuführen, dass sich der Umfang der vorzulegenden Unterlagen, Berichte und Empfehlungen entsprechend § 23b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmt. 2 Die Regelungen des § 18 der Störfall-Verordnung sind dabei mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass 1. an die Stelle des Antrags nach § 23b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Antrag auf Betriebsplanzulassung tritt, 2. an die Stelle der in § 18 Absatz 2 Nummer 4 der Störfall-Verordnung genannten Frist die im Verfahren nach § 52 Absatz 2a Satz 1 geltende Frist tritt, 3. an die Stelle der Information über die grenzüberschreitende Beteiligung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Information über die grenzüberschreitende Beteiligung nach § 57a Absatz 6 in Verbindung mit § 3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben tritt und 4. in der Bekanntmachung auch auf die Angaben nach § 73 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 und 4 Buchstabe a des Verwaltungsverfahrensgesetzes hinzuweisen ist. 3 Absatz 1 Satz 3 ist anzuwenden. (3) Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 gelten nicht, soweit dem Gebot, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben Rechnung getragen worden ist. |
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