Tiere, die in Behältnissen angeliefert werden, sind unverzüglich der Schlachtung zuzuführen. §
7 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 15 TierSchlV Ordnungswidrigkeiten ... oder 2, Abs. 6 oder 9, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 3 oder § 9 Satz 1 über das Betreuen der Tiere zuwiderhandelt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 ...