Eingangsformel - Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes (ErdölBevVbdStiRV k.a.Abk.)

V. v. 01.08.1978 BGBl. I S. 1157; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2172
Geltung ab 03.08.1978; FNA: 754-5-1 Energieversorgung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1073) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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